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Geschichte der Stadt Düsseldorf : in zwölf Abhandlungen ; Festschrift zum 600jährigen Jubiläum
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Die Bougesehiehte von Düsseldorf.

und Boden geforderten Preis von 1 Thlr. zurückgehalten,nachdem man diese Forderung aber hatte fallen lassenund den Bauenden 20jährige Steuerfreiheit zugesichertworden war, die Regierung überdies die Auffüllung undPlanirung der Strassen ausführen Hess, machte die Be-bauung des neuen Viertels so rasche Fortschritte, dass imJahre 1791 die Karlsstadt bereits 86 Häuser hatte. Es ent-standen der Karlsplatz und im Anschlüsse daran die Kasernen-,die Anfänge der Hohen-, Bilker- und Poststrasse, sowiedie Benrather- und Bastionsstrasse nebst einem Theile derSüdstrasse als Grenze. Ferner wurden auf dem zugefülltenFestungsgraben die heutige Mittel- und Grabenstrasse an-gelegt. (Fig. 9. u. 12.)

Werfen wir einen kurzen Rückblick auf Bauart undStil der Häuser, welche diese Periode charakterisiren, somüssen wir nochmals hervorheben, dass von Anfang derPeriode an das Streben hervortrat, bei Errichtung derbürgerlichen Wohnhäuser und deren Nebengebäude mehrund mehr die Feuersicherheit zu erhöhen und zu diesemZwecke solidere Constructionen und Materialien zu wählen,als bis dahin gebräuchlich waren. Der Holz- und der Fach-werksbau wurden durch den Massivbau allmälig merklichzurückgedrängt, auch war man seit dem Eintritte in das17. Jahrhundert besonders darauf bedacht, die gefährlichenStrohdächer zu beseitigen und die Dächer mit Pfanneneinzudecken. 1 ) Als Steinmaterial verwendete man den vomOberrhein bezogenen Basalt, die Basaltlava, verschiedeneSandsteinsorten und namentlich meistens sehr gut geformteund gebrannte Ziegelsteine, welche in der früheren Zeitannähernd das Format unserer jetzigen Ziegel hatten, inspäterer Zeit aber grösser geformt wurden. I Mit der Ein-

x ) In einerRechtsordnung und Reformation des Durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Wilhelms Hertzogeneu Gulich, Cleve und Berg etc.',''vom Jahre 1606 ist vorgeschrieben jDie Gebelen und Vorhaupter der heuser, so an die Strassen kommensollen, wa nit gantz, jedoch zum wenigsten zehen oder zwelff fuesaungefehrlich hoch, auss dem grundt mit steinen auffrichtig undohne einiche übersetzt gemacht werden. Doch soll man sieh souilmöglich befleissigen, das die Gebelen vorhaupt, mit steinen garausgemacht, und in die höchde mit den andern heusern gezogenvnd gebracht werden mögen.

So soll man auch nach gelegenheit der heuser vnd platz vberdas dritt und vierdte hauss vngefehrlich, souil möglich, notturfftigeBrandtmauern, mit rhat der Werckmeister legen und erbawen lassen.

Gleichfals sollen zu mehrer Verhütung des Fewrs vnd Brandt-schadens, alle Tächer hinfurter mit Leyen oder Pfannen, vnd nitmehr mit Stroh gedeckt werden.

Die Schewren und Stall soll man nit zuhart an die heuser,sondern so weit als immer möglich, davon bawen.'''