Druckschrift 
Geschichte der Stadt Düsseldorf : in zwölf Abhandlungen ; Festschrift zum 600jährigen Jubiläum
Entstehung
Seite
256
Einzelbild herunterladen
 

256

Eniwickelung des Schulwesens zu Düsseldorf.

in gleicher Weise entwickeln. Ferner werden gerade indiesem Jahre sich die Bewohner Düsseldorfs mit Vorliebein vergangene Zeiten zurückversetzen und erfahren wollen,in welcher Weise damals für die Unterweisung derJugend, die man jetzt als eine der Hauptaufgaben desStaates ansieht, gesorgt war. Wie alles im Leben, so hateioh auch das Schulwesen aus kleinen und kaum wahrnehm-baren Anfängen entwickelt. Es hat ohne Zweifel bei jedemVolke, also auch in unserer Gegend, Zeiten gegeben, inwelchen der Einzelne sich mit den Unterweisungen begnügenmusste, welche ihm zufällig von seiner Umgebung zuertheiltwurden. Es bedeutet schon einen gewissen Grad der Kultur,wenn das Bedürfniss nach einer ausreichenderen und zu-sammenhangenden Belehrung zur Gründung einer diesemZwecke dienenden Anstalt trieb. In Deutschland sindsolche nach Einführung des Christenthums im Anschlussan die Klöster und Kirchen entstanden und haben sich durchalle Jahrhunderte des Mittelalters mehr oder weniger blühenderhalten.

Da jedoch selten eine Urkunde über die Gründungeiner Schule aufgenommen wurde, so sind wir über dieZeit der Errichtung gewöhnlich im Ungewissen, und daherkann es uns nicht wundern, dass wir auch nicht wissen,ob zur Zeit, als Düsseldorf die Stadtrechte erhielt, eineSchule vorhanden war oder nicht. Wie aber dort, wo eingeordnetes Pfarrsystem sich bildete, im Laufe des 11. und12. Jahrhunderts mindestens eine vom Pfarrer oder Küstergeleitete Schreib- und Leseschule bestanden hat, so dürfenwir dies auch von Düsseldorf voraussetzen. Diese Schulemag eine kleine Ausdehnung erfahren haben, als 1288 beiVerleihung der Stadtrechte die vorhandene Pfarrkirche zueiner Collegiatkirche mit 8 Geistlichen erhoben wurde.Das urkundlich festgestellte Jahr der Errichtung oder derExistenz einer Schule zu Düsseldorf ist der 1. März 1392,an welchem Tage mit päpstlicher Genehmigung das Collegiumum 15 Geistliche vermehrt wurde. Einer von den neu ein-getretenen wird ausdrücklich als Scholasticus aufgeführt;er hatte das ganze Unterrichtswesen der neuen Stadt zubeaufsichtigen und zu leiten, den Lehrplan zu entwerfen,Lehrer anzustellen und untaugliche zu entlassen. Ausserdieser geistlichen Aufsicht wurde der enge Anschluss derSchule an die Kirche noch durch die Verpflichtung derSchüler zu der Theilnahme an dem täglichen Gottesdienstund durch das Versprechen des kirchlichen Gehorsamsvon Seiten der Lehrer gestärkt. Nach den Statuten desDüsseldorfer Kapitels sollte das Amt des Scholasticus einemwohlgebüdeten, urtheilsfähigen Manne übertragen werden,