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Geschichte der Stadt Düsseldorf : in zwölf Abhandlungen ; Festschrift zum 600jährigen Jubiläum
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Geschichte der jüdischen Gemeinde Düsseldorfs.

griff in die richterliche Gewalt, da es einen bedeutenden Volks-theil ohne Untersuchung, ohne Urtheil mit Strafe undSchande belege; es sei die schnödeste Ungerechtigkeit, dieBekenner einer Religion in Masse zu treffen, den Schuldigenmit dem Unschuldigen zu strafen und zu schänden, einenganzen Volkstheil zu entehren, um eine gewisse Anzahlseiner Mitglieder zu erreichen, die er selbst verachtet. Woder Wucher bei den Juden sich gefunden hätte, sei er eineFolge der gegen sie gerichteten Gesetzgebung; sie hättenkein Handwerk treiben, kein Grundeigenthum erlangendürfen; zu welchem Zwecke sollten die Juden ihre Söhnedie Universität besuchen lassen, da sie ja doch kein Amterhalten könnten. Der Wucher sei auch den Juden oft vonder Behörde befohlen worden. 1 ) Wolle man den Wuchertreffen, so mache man die Gesetze, wenn sie nicht aus-reichten, noch strenger. Allein das Gesetz umfasse alleUnterthanen ohne Unterschied des Glaubens; es falle nichtausschliesslich auf die Bekenner eines Glaubens undüberliefere sie nicht der Schmach und Verachtung. Eswürde nicht schwer fallen, so heisst es in jener an die Land-stände gerichteten Gegenvorstellung vom 30. November1826,den Beweis zu führen, dass in einer gewissen Stadtvon mittlerer Grösse es ohnlängst 400 Christen gab, dieauf Pfänder liehen, gegen 100 und mehr Procente, undwelchem Geschäftsmann sind nicht Beispiele genug bekanntvon Orten, wo ein nämlicher Wucher getrieben wird. Würdeman darum die Einführung einer besonderen Gesetzgebungin der Art wie das Decret gegen diese oder jene Stadt billigenkönnen. Es gibt Gegenden, wo gewisse Verbrechen häufigervorfallen, es gibt darin Klassen von Menschen, welche die-selben häufiger begehen, aber noch ist es, so viel wir wissen,keinem deutschen Regenten eingefallen, solche Gegendenoder eine solche Klasse durch eine Specialgesetzgebungzu ächten, die eben so ungerecht und gehässig sein würde,als die, Gott sei Dank, abgeschafften Specialgerichte waren,denen Prankreich das fragliche Decret verdankt. Wolleman eine Annäherung bewirken, so beseitige man die Sonder-gesetze, welche die Juden verächtlich machen, nehme manzum natürlichsten Mittel, zur Erziehung seine Zuflucht. Dassdie Juden in dieser Hinsicht besonders in diesen Gegenden,das Bedürfniss selbst fühlend, schon viel zur Verbesse-rung der Erziehung gethan haben, kann den Staatsbeamtennicht entgangen sein, so wie dass man bei der Wahl derLehrer nicht einmal auf die Confession sehe, und dass ander jüdischen Schule zu Düsseldorf neben zwei jüdischen

*) Vgl. Stobbe, Die rechtliche Stellung der Juden in Deutachland.