Geschichte der katholischen Gemeinde Düsseldorfs.
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Es war gewiss nur eine billige Anerkennung von Seitender Kirche, dass dem Herzoge ebenso, wie seinen Vorfahren,gemäss den kanonischen Bestimmungen das Patronats- oderVorschlagsrecht bei Besetzung der von ihm gestifteten kirch-lichen Stellen eingeräumt wurde. Im Uebrigen geschahdie kanonische Besetzung der Stellen innerhalb der Dekaniedes Keldachgaues wenigstens an den von Kaiserswerth ausgegründeten Karchen bis in das vierzehnte Jahrhunderthinein durch den Archipresbyter von Kaiserswerth ohneMitwirkung der Kölner Diöcesanbehörde. Von da an aberverschwindet der Keldachgau mit seiner Dekanie aus derGeschichte; letztere erscheint fürderhin mit der NeusserDekanie verbunden und unterliegt mit derselben der Archi-diakonalgerichtsbarkeit des Kölner Domdechanten. 1 )
Die unter der Regierung Wilhelms I. entfaltete äussereBlüthe des kirchlichen Lebens war leider nach dem Hin-gang dieses Fürsten nicht mehr von langer Dauer. SeinNachfolger, Herzog Adolph I., 1408—1437, seit 1425 auchHerzog von Jülich, wurde in eine blutige Fehde mit demErzbischof Theoderich von Köln verwickelt, während welcherdie Greuel des Krieges wiederholt bis dicht unter die MauernDüsseldorfs sich hinwälzten. Dem Stiftskapitel wurdenhierdurch die Einkünfte aus den Liegenschaften ausserhalbder Stadt geschmälert. In Folge dessen resignirte der zweitePropst, Albert Zobben, 1427 zu Gunsten des Stiftes; diePropstei ging ein und die Dechantei war von da ab wiederdie erste Dignität des Kapitels. Gleichzeitig wurden mehrerePräbenden theils eingezogen, theils mit der Dechantei ver-einigt, sodass blos fünfzehn Kanonikate übrig blieben, vondenen aber auch noch einige fast immer unbesetzt waren.Wie das Stift, so litt auch die Stadt unter den Folgen desKrieges; insbesondere wurden die zahlreich dorthin kommen-den Prozessionen versprengt und blieben in der Folge ganzaus. Herzog Gerhard I., 1437—1457, suchte diesem Uebel-stand theilweise dadurch abzuhelfen, dass er gleich zu An-fang seiner Regierung, 1438, Kreuzbrüder oderKreuzherren — fratres s. crucis, crucigeri — nachDüsseldorf berief. Dieser in Belgien entstandene Ordenmit dem Hauptkloster in Huy hatte sich die Wahrnehmungdes kirchlichen Predigtamtes zur Aufgabe gesetzt. NachDeutschland kamen die ersten Kreuzbrüder 1298 auf Ver-anlassung des Grafen Adolph VI. von Berg und gründetenhier das Kloster zu Beyenburg. Seitdem blieben ihnen diebergischen Fürsten gewogen; so erklärt es sich, dass Herzog
*) Binterim u. Mooren, Alte Erzdiöcese Köln I, 208.