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Geschichte der Stadt Düsseldorf : in zwölf Abhandlungen ; Festschrift zum 600jährigen Jubiläum
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Zur Verfassungsgeschichte der Stadt Düsseldorf.

erbitten, als er dem Wunsche entsprungen ist, einen Haupt-zug in dem Jubiläumsbilde der Stadtgeschichte wenigstensnicht ganz zu vermissen.

I. Stadtgebiet und Stadtgemeinde. Nachder Erhebungsurkunde von 1288 bestand das damaligeStadtgebiet aus einem Innen- und einem Aussenbezirk.Ersterer, auf dem rechten Ufer des nördlichen (unteren)Düsselarmes belegen und von Wall und Graben theilweiseeingeschlossen, umfasste die Altestadt, die Liefergasse unddie Krämerstrasse; seinen Mittelpunkt bildete die Pfarr-kirche des ehemaligen Kirchspiels mit dem sie umgebendenKirchhofe, die spätere Stiftskirche mit dem Stiftsplatze.Der Aussenbezirk setzte sich aus 5 grösseren Gehöften zu-sammen : aus den Besitzungen des Ritters Adolf von Flingern,in der Gegend des heutigen Friedrichsplatzes, dem HofeRumpolds von Pempelfort, welcher den heutigen Hofgarten,Jägerhof und Malkasten umfasste, aus den Gütern einesRitters von Loe und zwei nicht näher bekannten, ,,die zweiBerge" oderzwischen den zwei Bergen" genannten Ge-höften. Hundert Jahre später erfuhr dieses ursprünglicheGebiet durch Herzog Wilhelm von Berg eine bedeutendeErweiterung. Er tauschte 1383 gegen einen Hof zu Mündel-heim die Besitzungen des Heinrich Haick von Flingernein, zu welchen die am heutigen Friedrichsplatz belegeneStadt-Mühle gehörte, und legte dieses Terrain zu dem Innen-bezirk der Stadt, welcher sich nunmehr nach Süden undSüdwesten so erheblich ausdehnte, dass er um 1394 bereitsganz mit einem Graben und theilweise mit einer Stadt-mauer bis an den südlichen (oberen) Düsselarm eingeschlossenerscheint. Noch grösser war die Erweiterung des Aussen-bezirks. Ihm wurden 1384 die Hundschaften Golzheim undDerendorf, sowie die alte und grosse Dorfschaft Bilk ein-verleibt; letztere besass eine eigene Kirche und ein eigenesSchöffengericht, und bestand aus den drei HundschaftenArien- oder Orienbilk, jetzt Oberbilk, Kehr- oder Kirch-bilk und dem nach der Lage der Mühle so benannten Mühl-hoven. Weiterhin wurde 1394 das Kirchspiel Hamm inden Stadtverband gezogen. Das so erweiterte Stadtgebietblieb auf Jahrhunderte hinaus im Wesentlichen unver-ändert.

Das volle Bürgerrecht, welches nicht nur den Anspruchauf den städtischen Schutz, sondern auch die Befugnisszur Antheilnahme am Stadtregiment in sich schloss, sprachdie Erhebungsurkunde von 1288 allen Einwohnern des da-maligen Stadtgebiets zu. Zugleich sprach dieselbe denallbekannten Rechtssatz:Stadtluft macht frei" aus, aber