Nr. 129. Arrendevertrag über das Vorwerk Gramzow (Amt Oramzow). 901
einige Prätention machen wolle (wogegen aber auch die Kammer denzehnten Teil der Pension hinfallen lasset), sondern wann Arrendator vor-stehenden allen gebührend nachkömmt und protestieret, nach Abzug vor-erwähnten 27 Thlr. Ziesegelder und des zehenden Teils der Pension,das übrige der 1304 Thlr. Arrende, so sich auf 1150 Thlr. annochbelauft, richtig abführet, dafs alsdenn solchem nach der Schlufs diesersechsjährigen Arrende mit ihm hierdurch solle gemacht sein. Als ge-lobet und verspricht demnach Arrendator, Andreas Müller, vorstehen-den allen und jeden aufs genauste nachzuleben und nach oben bereitsausführlich erwähnten Abzüge den übrigen völligen liest der 1304 Thlr.,als nämlich 1150 Thlr., auf die gewöhnliche vier Quartale, nämlichCrucis, Luciae, Reminiscere und Trinitatis, an gangbarer Münze barund richtig jedesmal der kurfürstlichen Kammer zu bezahlen, wovonihn überall nichts befreien soll, es wäre denn, dafs durch Krieg dasLand und also auch dieses Amtsvorwerk Gramzow samt der Schäfereiverwüstet, imgleichen das Getreide durch Gewitter angezündet oderdurch schildliche Würmer überall verderbet, oder auch durch Hagelund grofse, ungewöhnliche Sturmwinde ganz und gar zerschlagen undalso dergestalt ruinieret und verderbet würde, dafs er nicht das ge-ringste davon zu hoffen hätte, auf solchem, Gott verhüte, unglück-lichem Fall, den der Höchste in Gnaden abwenden wolle, soll Arren-dator alles dergleichen der Kammer in Zeiten berichten und auf derenVeranlassung es gebührend untersucht worden, dem Befinden nachbilligmäfsige Erlassung widerfahren und in Rechnung passieren. Zudesto festern Haltung alles hiervorstehenden setzet mehrmals gedachterAmtschreiber und Arrendator, Andreas Müller, mit Verzicht allerrechtlichen Benefizien und Exzeptionen der kurfürstlichen Amtskammeralle seine Hab und Vermögen, gegenwärtiges und zukünftiges, zurRealhypothek ein, sich bei nicht erfolgender richtiger Zahlung daran zuerholen, zahlet auch jedesmal eine Quartalpension voraus, da er dennauf solchen Fall zu Leistung einer Spezialhypothek weiter nicht an-gehalten werden soll, in der Hoffnung, er werde auch fernerhin sichsorgfältig und fleifsig in Eiuscliickung der Pensionsgelder erweisen,alles getreulich, sonder Gefährde.
Urkundlich ist dieser Arrendekontrakt in duplo ausgefertiget, mitdem kurfürstlichen Amtskammersekret besiegelt und von denen zurAmtskammer verordneten Präsident, Vizepräsident, Räten und Kammer-meister bestärket', wie auch mit oftermeldeteu Arrendatoris Pitschaftund eigenhändigen Unterschrift vollendzogeu.