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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
Entstehung
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Nr. 72. Amtskammerordnung. Nr. 73. Ratsbestallung. 669

VI. Jährlich. § 1. Senden die Ämter einen Extrakt aller gang-Und ungangbaren Gefälle 14 Tage für dem Lieferungstermin. —

2) Läfst die Kammer den angegebenen Getreidigvorrat üinbmessen. —

3) Seind der Ämbter Rechnungen zu verfertigen, in duplo einzusendenund zu justifizieren, auch die Resta einzutreiben. — 4) Ist dieKammerrechnung nach justinzierten Amtsrechnungen abzulegen. —5) Mui's an S. K. D. unterthänigst Bericht gethan werden ümb Ver-ordnung zu Ablegung der Kammer- und Hauptrentrechnung. — 6) Istdas Konzept der Quittung über der Ämbterrechnung zu Sr. K. D. Sub-skription unterthänigst einzusenden. — 7) Ist summarischer Extraktder Rechnung in das Kammer-Memorialbuch einzutragen.

73.Kufürstliche Bestallung für Samuel von Schmettau als Amtsrat.Dat. Potsdam 23. Januar [2. Februar] 1685.

Konzept gez. Knvpliausen. R. 9. C 1 b 1.

[Ernennung. Agentur in Hamburg. Salz- und Silberangelegenheiten.Besoldung. Hackemünze. Gnadenversprechen.]

Wir Friederich Wilhelm . . . Geben hiermit jedermänniglich,denen es zu wissen nötig, in Gnaden zu vernehmen, dais wir unsernbisher gewesenen Rat und Kommissarium Samuel von Schmettauen,wegen seiner uns unterthänigst geleisteten treu - fleiisigen und nütz-lichen Diensten zu unsern Amptsrat gnädigst angenommen und be-stellet. , . ...

Thun das auch hiemit und kraft dieses dergestalt und also, dalser uns in unserm kurfürstlichen Hause ferner treu, hold und gewartigsein, unsern Nutzen und Bestes überall suchen, Schaden und Nach-teil nach Vermögen verhüten und abwenden helfen, insonderheit auchunsere in Hamburg vorfallende Verrichtungen gebührend versehenund unter andern in specie zu unsern Münzstätten das Silber, un-gleichen zu Fortsetzung der Salzsiedereien auf unsers p. Stillen oc eiOber-Salzfaktoren Benicken Zuschreiben das benötigte Boysalz, beidesohne einigen Gewinn und Provision, so wohlfeil es immer möglich,aus der ersten Hand anschaffen und zwar das Silber zur Münz dieMark fein höchstens ä 10 Rthlr. 15 Gr. zu ein- und zweidnttelStücken, auch zu 10 Rthlr. 17 Gr. zur Scheidsmünze (als wovorunsere Münz-Stätte das Silber anzurechnen gehalten) liefern und sonsalles thun und verrichten solle, was einem treu-fleifsigen ... Rate eignet