Nr. 68. Hofrentmeisterbestallung für Matthiafs. 657
Rats und Nachricht zu erholen, wie ihm dann auch bei seiner Ver-richtung unsere Renteischreiber fleii'sig zur Hand gehen und, wedlnsie an ihn gewiesen, seines Befehls in unseren Sachen sich geraäfsverhalten sollen.
Sonsten soll er jedes Jahr unsere Renteirechnung auf CrucisSChliefsen und auf Erfordern gebuerlich ablegen, die auch sonder Ver-zu g durch unsern Kammerdirektorn und Amptsräte und wen wirsonsten dazu deputieren möchten, jährlich abgehöret werden soll.
Und weiln auch allerhand angelegene Sachen bei unser Renteivorhanden, die in guter Geheim- nnd Verschwiegenheit zu halten sein,gestald wir dann anitzo ein sonderbar Inventarium aufrichten lassenCollen, als soll er nicht allein alles, was er an unsern Geheimbnussendarin befindet und in seine Hände bekommet, in guter Verwahrunghalten, nicht das geringste davon wegkommen lassen, noch andern zuunserm Schaden kommunizieren, sondern was täglich darzu kombt,daran uns gelegen, fleifsig aufheben und registrieren und was ihmv on unsern Geheimbnussen vertrauet werden möchte, bis in seinesterbliche Grube verschwiegen bei sich behalten und niemanden dasallergeringste von unsern Aufkünften, Vermögen und Unvermögen offen-baren, auch hierüber alles thuen und leisten, was einem getreuenHoffrentmeister und Diener gegen seiner Herrschaft wohl anstehet,ei genet und gebueret, unsern Nutzen und Bestes treulich und höchstesFleifses befordern und fortstellen, Schaden und Nachteil aber warnen,verhüten und abwenden helfen, inmassen er uns darauf sondere Eides-Pflichte geschworen.
Dahinkegen und wegen solcher seiner unterthänigst. gehorsambstenDienste und Aufwortung haben wir ihme zum Unterhalt in Gnadenz Ugesaget und versprochen jährlich 250 Rthlr. an Besoldung, 50 Rthlr.üeputatgeld, 104 Rthlr. auf 2 Diener Kostgeld, 36 Rthlr. vor Hoff-Kieidung uff 3 Personen und, wann er in unseren Geschäften reiset,"Oturftig Zehrungsgeld, welches alles er auf die gewöhnliche Quar-ts aus der Hoffrentei zu nehmen, dann auch an Deputat 3 WiespelJoggen, 3 Wiespel Gersten, 8 Scheffel Hopfen, 2 Scheffel Erbsen,12 Tonne Putter, 1 Tonne Käse, 1 Tonne Salz, V« Scheffel Buch-weizen, Grütze, 1 Ochsen oder anstatt dessen 12 Rthlr., 4 Hammel,4 feiste Schweine, 2 Steine Talch, 30 Rthlr. zu Brennholz und10 Wiespel Haffer auf 2 Pferde, auch dem vorigen Gebrauch nach,^ Zeiten, wann Leute, so die Gefälle einbringen, ankommen, uff seinerfordern ein Trunk Bier und Wein aus unsern Kellern.
Würde er auch in währendem seinem Dienste bei uns angegeben,wollen wir uns seiner ungehöret zu keinen Ungnaden bewegen,
,Jrt - «. Aktenst. z. G. a. Kurf. Frledr, Willi. N. K. I. 42