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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
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642 H. 1. Zur Geschiebte der mark. Kammer- und Kassenverwaltung. [1652.

vollent zu Gelde zu machen, gestalt wir ebenmäfsig dann auch hier-aus mit Herrn D. Johan Tornowen Unterredung gepflogen, ihm auchauf sein Begehren die Spezifikation übergeben, was allbereits aus denÄmbtern an Korn verkauft und dafür an Gelde einkommen und nochverhandelt werden soll. Worauf er sich dann erkläret, E. K. D. überdie allbereit übermachte Gelder noch 4000 Thlr. zu überliefern unddie "Wiedererstattung von den Korn- und andern aus den Ämbterneinkommenden Geldern zu gewarten. Wollen E. K. D. wir unter-thänigst melden und befehlen dieselbe in des Allerhöchsten Schutz.

64.Der Kurfürst an Platow und Reinhardt. Dat. Kleve 2. April 1652.

Konzept gez. Schwerin. R. 9. C 3.

[Sie sollen an den Verarrendierungsgeschäften Tornows und Schulzesteilnehmen. Instruktion dafür.]

. . . Wir haben zwar unsern Geheimbten und Ambtskammerräten,Em Doct. Johan Tornowen und Joachim Schultzen aufgetragen, unsereÄmbter in der Alt- und Mittelmark zu verarrendieren, dieweil aberanderer ihrer obliegender Geschäfte halber solch Werk ihnen allein zueschwer fallen möchte, so wollen wir euch hiermit in Gnaden kommit-tieret und gnädigst anbefohlen haben, euch mit denenselben förderlichstzu konjungieren und darob mit allen Fleifs zu sehn, dafs 1) alle solcheÄmbter ehestes Tages besichtiget und über alles, so dabei vorhanden,richtige Inventaria konskribiret, 2) auch aller Überflufs und unnötigeBediente alsbald abgethan und erlassen werden, 3) euch auch alsdanwohl zu informieren, ob es besser, dafs ein und das andere Anwbeibehalten und noch weiter durch die Ambtschreiber administrieretwerde, oder ob wir einen bessern Vorteil davon zu gewarten, wennnur einige Ämbter umb billige Pension auf wenige Jahre ausgetha»werden, 4) bei denen Ämbtern, die nicht ausgethan werden, entwedergute Verordnung einzuführen oder aber zureichende Mittel zu zeigenund anzuweisen, wie die schon gemachte Verordnungen observieretund in acht genommen werden möchten und dann, wie jährlich so-thane Ämbter auch wohl unwissend der Ambtschreibere wohl visitiere*werden, 5) alle Zufällige abzuschaffen, und wegen der Fuhren ein g e 'wisses Geld von den Unterthanen zu nehmen und was 6) mehr unszu Nutz kommen kann, eurem besten Verstände nach einzuführen,