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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
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622 II. 1. Zur Geschichte der mark. Kammer- und Kasseuverwaltung. [161-J-

mit konzernieret, allen Vorschub und Beförderung thun wollen; damites destobais fortgangig sein möege.

(7.) Sollen sie auch die Aufsicht haben über den Eisenhammerzu Hegennühle und den Kupferhammer vor der Neustadt und darobsein, auch Mittel an die Hand nehmen, wie sie solche Wergk ufshöhest bringen möegen, wie wir ihnen denn disfalls vollkommeneMacht geben haben und, was sie deshalb verordnen, genehm halten wollen-(8.) So vonnüegen auch die Ambtsinstruktiones, dafs in denÄmbtern ohn Vorwissen unser Ambtskammer nits gebauet werden soll.Darumb sie es noehmaln dahin richten sollen, damit ohn ihr Verord-nung nits gebauet werde. Sollen aber uf der Beambten Anmeldendennoch, was nöttig ist, verordnen und dasjenige, was unnöttig istund Anstand leiden kann, bis zu besserer Bequemkeit hiudan setzenund vorschieben.

Über vorgesagten allen geben wir unsern Kammerpräsidentenund Ambtsräten hiermit das Direktorium also, dafs sie nit allein»was vorhero erwähnet, in Acht nehmen, sondern auch, wann die andernDeputierte zu unsern Hoffwesen und Hoffrenteisachen etwas referierenund an sie bringen, sie dasselbe hören, ihnen ihre Bedenken dabeieröffnen und communicato consilio, was die Notturft erfordert,schliefsen und verordnen, doch dergestalt, dafs auch dasselbe, was derWichtigkeit ist, an uns gebracht und mit unsern Vorwissen verfahren werde.So haben auch letzlichen unser Sekretarien und Ainbtskammer-schreiber sich darnach zu achten.

[1.] Dafs Christoff Dreher hinfüro schüledig sein soll, Alles, wasaus den Ämbtern einkombt, an sich zu nehmen, zu protokollieren!referieren und den Bescheid sogestalt auszufertigen, ingleichen soller auch alle Auszüege, so uf die Quartal, wie auch die geschlosseneJahr Rechnungen, die uf Trinitatis einzukommen pflegen, nebst dendabei uberschickten Berichten ufheben und, was nöttig, dabei ei'innern, damit den Beambten Resolution bezeugen.

[2.] Nebst diesen soll er alle Quartal über allen Vorrat, soden Ämbtern vorhanden, richtige Extrakta fertigen und den Verordentenbeim Hoffwesen zustellen, damit sie in Erforderung dessen, was siebenöttiget, sich umb soviel mehr darnach richten können.

[3.] Was auch in Holzsachen einkommen und zu fertign seinmöechte, soll er gleichfalls expedieren und über allen Protokoll halte»-[4.] Johan Fischer wartet der Registratur, in der Ambtskan llliesoll auch hiernebst, was täglichen einkömmbt, und von den Räten selbsoder den Sekretarien und Ambtskammerschreibern zugestellet, beilege"'ebenmäfsig soll er auch alle bei der Ambtskammer vorfallenden k ur 'und fürstliche Schreiben beantworten und dann in Greinz und J^ 1 '