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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
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620 n. 1. Zur Geschichte der mark. Kammer- und Kassenverwaltung. [1615.

unser Kammerwesen daraus alle Ordnung billich herfliefsen und überdieselbe gehalten, ja auch alle Ämbter von derselben mit Abnehmungder Rechnung, Bestellung der Visitation und anderm in Acht ge-nommen werden mufs, der Notdurft nach nit gefafst und mit ge-wissen Personen besatzt, so auch bei unser Hoffrentei dergleichenPersonen zur gebürlichen Inspektion und Verordnung dessen, sodabei nöttig sein wird, deputieret wurden.

Seint derowegen zu Verhüttung aller Konfusion, die bis anheroguetes Teils vorgangen, geursaeht unser Kammerwesen, unsere Hoff-haltungssachen und die Hoffrentei in absonderlichen Merk zu fassen,wer dabei aufwartet, zu vorordnen und, was bei einem jeden zu vor-richten nöttig, hierin anzudeuten.

(1.) Kammerwesen. Wollen demnach, soviel das Kammerwesenbetrifft, dafs demselben beiwohnen sollen der wollgeborne, feste uudhochgelahrte, unsere Geheimbte und Ambtsräte, Johan Casimir, Gräfezu Lynar, Ernst von der Groben, Hauptmann zu Zossen, Hans GeorgStibbeck Hauptmann zu Spandau und Daniel Klindt und nach diesenHans Cleiz, so lange er das Kammermeister - Ambt noch uf sichhaben wird, wie auch die Sekretarien und AmbtskammerschreiberChristoff Dreher, Johan Clehr, Joachim Schulz und der LandmesserHerlicher Schulze:

Verrichtung. Deren Verrichtung soll nun sein, (1.) dafssie erstlichen täglichen, da es die Notturft erfordert, zur gewisser Stundebeisammen kommen, von denen bei der Kammer vorfallenden Sachendeliberieren, die Berichte oder Schreiben, so aus den Ämbteru ein*kommen und Haushaltungssachen betreffen, vorlesen, darauf Bescheiderteilen und solche durch die Sekretarien und Ambtskammerschreibervorfertigen lassen.

(2.) Sollen, was für supplicationes oder Bericht einkommen, sodiejustitia, Polizei, Holz-, Greinz- und Jagdsachen betreffen,von unsern Rat Daniel Klindten, weil er uf solche Sachen insonder-heit von uns bestalt, gelesen, den Kammerpräsidenten und andernAmbtsräten referieret, Vorhör, oder was sonsten die Notturft erfordert,darauf verordnet und befehlen, wie denn auch, wann angesagte Vor-hör gehalten, einer von den Ambtsräten, so zur Stelle sein wird, den-selben mit beiwohnen, und, was recht, verabscheiden helfen, wie dannauch von ihme, Daniel Klindten, was bei Holz, Greinz und Jagdsacbenfür Besichtigungen und Erkundigungen vorfallen, jedesmals vor- undaufgenommen und, wie gemelt, den Kammerpräsidenten und Ambts-räten berichtet, auch mit dero Vorwissen darin ferner verfahren soll)wie auch dieselben zu dem, was der Wichtigkeit ist, unsern Ober-