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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
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01-4 I. 2. Zur Geschichte der Centralkassen etc. [1702.

173.Ob er nicht auch die königlichen Schatullrechnungen indie gröfseste Konfusion verfallen lassen, so dafs man bis dieseStunde damit noch zu keiner Richtigkeit kommen können.In Konfusion hätte er sie wohl nimmer verfallen lassen, müfsteaber wegen der kurprinzlichen Schatullrechnungen gar sagen, dafsdieselbe in annis 85, nachdem Vietor sie angetretten, aus unumb-gänglichen Ursachen und mit höchstem Fleifs dem äufserlichen An-sehen nach hat konfundiert werden müssen, so dafs ohne eine geraumeZeit dieselbe nicht hat wieder developpiert werden können, ob nun zwaran seinem allerunterthänigsten Ort er dieses zum öftren Seiner KöniglichenMajestät allerunterthänigst remonstriert, umb Zeit und Frist dieselbezu ajustieren, unzählige Mal, aber vergeblich allerunterthänigst ange-halten, diweil in währender ihrer glorwürdigsten Regierung allezeitviel andere Geschäfte es nicht zugeben wollten, so wäre es mit dieserkurprinzlichen Schatullrechnung Richtigkeit bis nach seiner Dimissionauch wider seinen Willen in Unrichtigkeit geblieben. Die Rechnungennach angetrettener glorwürdigster Regierung betreffend hätte er nichtermangelt, immer darauf zu treiben, dafs gleich wie bei andernKassen also auch bei dieser die Abnahme der Rechnung alle Jahrrichtig geschehen sollte, und als Herr Vietor vorgeschützet, weilender Bestand aus der kurprinzlichen Rechnung nicht eingeführet werdenkönnte, so könnte er auch keinen Schlufs machen, so wäre ihmVietor darauf geantwortet, dafs er die kurfürstlichen Rechnungen ohneden kurprinzlichen Bestand, den man reservieren und so bald müg-lich inserieren könnte, verfertigen und ablegen sollte, und dafs er, derHerr von Danckelman, bei dieser Säumung nicht stille gesessen oderdahin gefehlet, seie daher klar und offenbar, dafs er nicht allein zuallen Zeiten deshalb Erinnerung gethan, sondern auch Seiner König-lichen Majestät allerunterthänigst fort und fort hinterbracht, auch zumöftren Kommissiones darüber anstellen lassen, wie es den meisten vonder Kanzellei und Kammer bekannt wäre, dafs er also alles gethan,was möglich gewesen.

174.Ob er nicht Vietorn zwei königliche Quittungen vom12. Mai 1690 jede über 5000 Thlr. eingehändiget und dagegeneine Assignation an die klevische Kammer auf 10/m Thlr. aufdie Statthaltergelder empfangen.Ja.