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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
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(512 I. 2. Zur Geschichte der Centralkassen etc. [1702.

fortkommen können, als wäre auf beständiges Anhalten der anwesendenKommissariorum, in specie des Obermaschalls von Lottum mit SeinerKöniglichen Majestät gnädigstem Vorwissen und Approbation dieseQuittung erteilet und wäre ihm expresse dabei gesaget worden, dafssie ihme nirgends zu dienen könnte, als zu dem obgesagten Zweck,weilen sie extra acta gegeben.

168.Weilen solche Quittung seinem eigenen Geständnis nachnur ein simuliertes Werk gewesen sein soll, umb Kraut ineiner gewissen Angelegenheit zu fügen, und zur vorgehabtenMariage beforderlich zu sein, ob nicht dadurch Seiner KöniglichenMajestät hohe Hand sehr mifsbrauehet worden.Weilen dieses alles blos und allein intuitu Seiner KöniglichenMajestät Dienst geschehen, ja pro exigentia der Zeit unumbgänglichgeschehen wäre, so sehe man nicht, dafs hierin ein Mifsbrauch, son-dern vielmehr zu Seiner Königlichen Majestät höchstem Interesse undaus Nezessität ein guter Gebrauch Seiner Königlichen Majestät hohenHand zu ihrem höchsten Nutzen gemacht worden sei, und wäre dieAusstellung der Quittung desto weniger bedenklieh gefallen, weilnman aus den grofsen vorhin verspüreten Animositäten, welche bei derAbthuung seiner Rechnungen sich hervorgethan, mehr Ursache seindörften, dafs es nicht geschehen, als dafs in effectu in den Rechnungensolche Mängel wären, die derselben vollige Abnahme hinkünftig hindernkönnten.

169.Ob er von Krauten darüber einen Gegenrevers genommen-Nein, weilen er gebeten, dafs es nicht geschehen mögte, damiter die Gültigkeit der Quitung desto besser behaupten und seinenZweck erlangen könnte, und da ohnedem, weilen, wie bereits gesaget,die Quitung extra acta und also absque causae cognitione gegebenworden, nicht präjudizieren könnte.

170.

Ob nicht durch solche seine Fazilität auch das königliche

Interesse in Perikul und würklich in Schaden gesetzet worden.

Ex praedictis wäre klar gnug, dafs dieses gar keine Fazilität

seinerseits, sondern eine pure Nezessität et exigentia des Hoffstaats-

wesens, woran Seiner Königlichen Majestät allerhöchster Splendor und

gröfsester Lustre und 6clat in der Welt allerdings gehaftet g e '

wesen sei.