Kr. 53. Die Hofkammer gegen Danckelman. 595
dafs uns als der Hoffkammer blofs und allein die Rechnungen ausdenen Kammern in den kurfürstlichen Provinziell heimgestellet worden.Mit Postrechnungen, Salzrechiiungen, Schatull- und andern dergleichenGefällen haben wir uns nicht melieren dürfen. So ist uns auch nichteins frei gelassen, die Rechnungen von allen und jeden Kammern zuerfordern, sondern wir sind vielmehr von dem gewesenen Ober-pi'äsidenten übel angesehen worden, wann wir nach etlicher Kammern-Rechnungen mit Nachdruck zu fragen vermeinet. Aus Preufsen habenw ir in einigen Jahren nur Stückrechnungen zu sehen bekommen, diemagdeburgischen Landrenteirechnungeu sind zwar endlich nach Ver-lauf vieler Zeit eiugeschicket, was man aber dabei erheischender Not-durft nach notieret und zur Enderung dem Oberpräsidenten ein-gehändiget, darauf ist keine Reflexion gemacht, sondern der geweseneGeheinibte Kammerrat Kraut hat sieh bei dem Oberpräsidenten wiea uch bei dem Freiherrn von Knyphausen dergestalt zu insinuierengevvufst, dafs alle unsere remonstrationes und Vorstellungen vergeblichu "d uinbsonst gewesen sein.
Aus dieser unser untertliänigsten Verantwortung nun ist garleicht zu erkennen, dafs, wann der Oberpräsident in seiner Antworta uf den 22. Artikul wegen der Schuldenlast der Kassen und Unrichtig-keit der Rechnungen, wie auch wegen unnötiger Ausgaben sich aufdie Hoffkammer zu beziehen vermeinet, uns darunter gar zu naheUn d unrecht geschehe. Wir haben jedesmalen, wan von Geldauf-lehnen, Ämbter und andere Domänenstücke zu versetzen etwas aufsTapis gebracht worden, gebührend vorgestellet, dafs durch die Zinsen,ß o davon jährlich gegeben werden müi'sten, die jährliche Intradenwehr und mehr geschwächet würden, und dafs es hernach schwerne le die erborgte Kapitalia wieder abzutragen. Es wäre besser, diea lte Schulden, sonderlich wann nicht gar vorteilhaftige Unterpfändedafür in der Kreditoren Händen wären, stehen zu lassen als neueSchulden zu kontrahieren.
Was dann schliefslich im 25. Artikul und des Oberpräsidentendarauf gethaner Antwort wegen des schädlichen Münzwesens und darob"ereits erwachsenen und noch täglich erwachsenden Schadens sowohl° ei E. K. D. Kassen als auch bei den Unterthanen gesetzet wird,Uu d da der Oberpräsident vorgeben mögen, als hätte unter anderndie Hoffkammer vor die Münzsachen und Rechnungen stehen wollen,80 ist solches so fern von uns, dafs uns von dem ganzen Münzwesen^icht eins etwas kommunizieret worden, und wan ja endlich der Frei-herr von Knyphausen etwa en passant und ohngefehr davon etwasei 'ühret, so haben wir ihm zwar unsere aufrichtige Meinung zu
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