594 I- 2. Zur Geschichte der Centralkassen etc. [1698.
53.Die Hofkammer an den Kurfürsten. Dat. Kölln a. d. Spree 26. März1698.
Ungezeichnetes Mundum. Gen.-Dir., Gen.-Dep. Tit. I Nr. 1—20.
[Rechtfertigung gegen die Anschuldigungen E. Danckelmans.]
E. K. D. an uns gnädigst abgelassenes Reskript vom 4. dieseslaufenden Monats Martii haben wir mit unterthänigstem Respektempfangen und daraus nicht ohne sonderbare Gemütskränkung er-sehen, wasgestalt der gewesene Oberpräsident von Danckelman beibeschehener Befragung zu Spandau über etliche Artikul in seiner Ver-antwortung sich auf uns als E. K. D. unterthänigste Hoffkammerbezogen und die Schuld der ihm imputierten Fehler und Verbrechenauf uns geworfen.
Wir erkennen nun zuforderst mit unterthänigstem Dank, dafsE. K. D. uns die Gnade erwiesen und diejenige Artikul, worüber dergewesene Oberpräsident befraget worden und wobei er die Schuldauf die Hoffkammer zu werfen vermeinet, gnädigst kommunizierenlassen wollen, können aber zu Rettung unserer Unschuld, jedoch mitE. K. D. gnädigster Permission nicht umbhin unterthänigst anzuzeigen,dafs uns darunter von dem Oberpräsidenten zu nahe und zu vielgeschieht und wir an allem dem, was er uns imputieren will, ga rkein Teil haben.
Dann so viel den 18. Artikul und die darauf gethane Responsionaulanget, als darin von allerhand Künstelleien, Bergwerken und andernSachen, neuen Manufakturen, von der Spiegelmacherei und sonstgehandelt wird, da können für Gott und E. K. D. wir mit reine 111Gewissen sagen, dafs alle dergleichen Dinge bei der Hoffkammer nie-malen vorkommen sind. Wir sehen auch endlich zu unser KonsolatioDaus seiner Antwort so viel, dafs er bei diesem Artikul unser gar nichtgedenket, noch uns hierunter einige Schuld beimisset.
Bei dem 20. Artikul, darin von grofser Konfusion der kurfürst-lichen Intraden und Domänengefälle gehandelt wird, und dafs alleKassen erschöpfet und mit Schulden beschweret worden, finden fl ' iruns auch allerdings ohne Schuld, zumalen wir über keine einzigKasse Disposition gehabt haben.
Was nun ferner im 21. Artikul von hinterbliebener Abnahme derRechnungen bei den Kassen und zwar von den magdeburgische 11Kammerrechnungen und dabei befindlichen Unrichtigkeiten gesetzeist, und bei welchem Artikul der Oberpräsident sich auf die Hon'kammer bezogen, so müssen wir zuforderst unterthänigst anzeig eD >