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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
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Nr. 29. General-Personaletat. Nr. 30. Rechnungsberichte. 495

darüber unsere endliehe gnädigste Willensineinung unterthänigst ein-geholet werden.

Urkundlich unter unserer eigenhändigen Subskription.

30.Der Kurfürst an die preufsische, halberstädtische und HündischeRegierung, an die hinterpommersche, neumärkische, magde-hurgische, klevische und ravensbergische Amtskammer. Dat.Potsdam 2. [12.] Juli 1684.Spätere Kopie 1 , R. 9. C 1 b 2.

[Einforderung von Rechnungsübersichten.]

Unsern gnädigen Grul's zuvor. Demnach wir der Notdurft erachten,dafs zu Formierung unsers Kammerestats aus allen unsern Landenund Provinziell nicht allein behörige Extrakte von unsern Domänenu ber Einnahme und Ausgabe von Trinitatis 16S3 bis Trinitatis 1684°der zum gewöhnlichen Termino, da der Schlufs der RechnungenJedes Orts gemacht wird, sondern auch dabenebst so wiel immer mög-u ch ein richtiger Aufsatz von Trinit. 1684 bis dahin 1685 sowohl desErtrags als Abgangs an Besoldungen, Deputatstücken und anderenn °tigen oder Extraordinär-Ausgaben eingesandt, ungleichen mit bei-gefüget werde, was vor Domänen noch versetzet und worin die ver-setzte Stücke bestehen, ob der darauf gegebene Pfandschilling barVor geschossen worden, oder in Besoldung oder Kostgeld bestanden,damit nach Befinden wir gnädigst verordnen können, wie diesertwegenkünftig die Zahlung geschehen soll.

So befehlen wir euch hiermit gnädigst, dergleichen Extrakte überUlI1 ahme und Ausgabe vom vorigen Jahre ohnverzüglich einzuschicken,& üch ohne Verlierung einiger Zeit die Abnahme und Justifizierungder Ambts- und andern Spezialrechnungen von verwichenem Jahr zubefordern, auch sodann die Verfügung zu thun, dafs die Haupt- und^andrenteirechnungen von dem Landrentmeister, oder wer solchejW'ren mufs, gehörigermafsen verfertiget und unserm würklichen Ge-ne imbten Rat Freiherrn von Kuiphausen zugesandt werden, damit wirs °dann gnädigst resolvieren können, ob sothane Rechnungen allhie° de r in loco justifizieret und abgenommen werden sollen. Wobei wirda mi auch gnädigst wollen, dafs in künftiger Haupt- und Landrentei-

Aus den Fischbachschen Papieren, laut Archivvermerk.