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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
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Nr. 17. Anlage einer Generalübersicht. 429

und zwar vornehmblich von etzliehen Jahren in Friedenszeiten undbei gutem Zustande uud voriger Regierung; da auch bei den Ämbtcrnund andern Intraden gewisse Erbregister vorhanden, müfsten solcheanhero mitkommen und üb erbracht werden.

7) "Wie nicht weiniger dabei nebst Einsendung der letztern Rech-uung oder den Extrakten Anzeige geschehen mufs, in was Zustandsich vorgemeldte oder sonst uns vormals angehörige Ämbter, Intradenund Nutzungen itzo befinden, insonderheit, was bei jedem Ambt undOrte an Unterthanen annoch vorhanden und wie sie dero Schuldigkeitabstatten.

8) So mufs auch Bericht erfolgen, was etwan von unsern Domänenund Intraden versetzet, veräufsert oder sonst an andere kommen undwoher solches geschehen.

9) Imgleichen müssen von der Kammer und Rentei Rechnungenetzliche Rechnungen übersendet werden, sonderlich, so in den Friedens-jahren gehalten, sambt den itzigen und letztern Rechnungen mit denAnzeigen, worin die Intraden der Rentei und Kammer vormals be-fanden und noch itzo bestehen.

10) Nicht weiniger müfste berichtet sein, was vormals vor Bediente°ei dem Fürstentumb von dem höchsten bis zum niedrigsten gehalten,w as dero Besoldung und Gehalt gewesen, und wie hingegen es mit°bigen itzo in allen beschaffen und der itzigen sämbtlichen BedientenBesoldung und Unterhaltung sei.

11) Insonderheit desiderieren wir von den Zollen, Lizenten unddergleichen Regalien, als insonderheit die Münze und wie die zu benennenund deren Ertragung voriger und itziger Zeit verständiget zu sein.

12) Worbei ihr das, was sonst zu völliger desiderierter Nachricht ineinige Wege dienen kann, obschon allhier (gleich es auch nicht muglichgewesen) nicht eben spezifizieret, an die Hand geben, darnebst jemandsv on der Kammer in der Woche Jubilate anhero mit obigen und andernFachrichtungen abfertigen und zugleich selbst bedenken und an die Handgeben werdet, wie und auf was Mais wir künftig aus unserm FürstentumbSewifs und unzweifelich etwas zu erwarten und zu erlangen haben.

13) Weil uns auch zu wissen nötig sein, was an jedem Ohrt dieLandschaften an denen Intraden und Gefällen, so derselbigen aus dengemeinen Landesmitteln bishero zukommen, erheben thun.

Und alldieweil an Beschleunigung dessen oben Augesetzten hochgelegen, so sehen wir gern, dafs die Absendung befordert werde undalles in gesetzter Zeit unzweiflich erfolgen möge. Solltet ihr mit dem°°igen nicht vollkömlich fertig,wie wir doch hoffen, werden können, möchtede r Rest nach geschicket werden. Dies ist unser zuverlässiger Wille.