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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
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428
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428 L 2. Zur Geschichte der Centralkassen etc. [1656.

17.Kurfürstliche Cirkularverordnung über Anlage einer GreneralUber-sicht über die Einnahmen, die Ausgaben und den Besitz derKammerverwaltung. 0. D. 1

Konzept. R. 9. C 3.

[Frühere und jetzige Einnahmen. Ämter. Domanialbesitz. Ausgaben.Überschüsse. Rechnungswesen. Verpfändungen und Veräufserungen.Kammer- und Renteirechnungen. Gebälter. Zölle und Regalien. Ein-nahmen der Landschaft.]

. . . Nachdem wir gern in eigentliche Erkundigung bringen wollten,was wir in allen unsern im heiligen Römischen Reich belegenen Kur-fürstentumb und Landen vor Einkünften und Intraden vormals gehabtund annoch itzo würklich zu geniefsen, dahero dieserwegen von allenKammern und Renteien gehörigen Bericht einzuziehen und jemandesvon eurem Mittel selbst zu mehrer Erlangung nötiger Information zuerfordern und von euch darbei zu erwarten, wie ihr uns von dem Be-wandtnüs derer uns zukommenden Intraden des Herzogtumbs PommernBericht geben wollet, und dafs vor allen Dingen über nachgesetztenausführlicher Bericht erfolge und anhero ergehe, nötig zu sein be-funden.

1) Worinnen vor diesem und in Friedenszeiten die Intraden be-standen und sich selbige erstrecket.

2) Wie viel Ämbter, Kellnereien oder wie das jedes Orts benennetwird, vormals gewesen und itzo sich finden, welche darvon in Admini-stration stehen oder ausgethan, und solches wie lange und wie hoch-

3) Was in jeden negst vorgedachten Örtern an Ackerbau, Viehzucht,Schäffreien, Diensten, Geld, Renteigefällen, Pachten, stehenden und un-stehenden, an eigen Kornzehnten, Fischereien, Holzungen, Mühlen unddergleichen, wie das zu benennen, sich befunden und anitzo vorhanden.

4) Was hingegen die Ausgaben zu behuf der Unterhaltung derAmbtsdiener und Ambtshaushaltung und was dahin eigentlich zurechnen jährlich erfordern.

5) Und was denn eigentlich der rechte Überschufs, es sei anbarem Gelde, auf Befehl oder an verordneten Posten, jedes Orts ge-wesen.

6) Zu dem Ende denn nötig, dafs von den Ambtsrechnungen, wodieselbige zu weitläufig fallen wollten anhero einesteils zu bringen,zum weinigsten die Extrakte der Geld-, Vieh- und Kornrechnungen,oder wie die jedes Orts geführet werden, übersendet werden müssen,

1 Mit dem Registraturvermerk:Nacher Kleve abgangen den 11. [21.] März,nacher der Neumark und Pommern den 14. [24.], nacher Halberstadt und Mindenden 18. [28.] Ao. 1656" (am selben Tage auch an die köllnische Amtskammer).