Nr. 12 und 13. Bestallungen von Lindtholtz und Velinx. 421
13.Kurfürstliche Bestallung für Bernhard David Velinx als Hof-kammersekretär. Dat. Kölln a. d. Spree 30. Dezember 1689[9. Januar 1690].
Konzept gez. Knyphausen. K 9 C 1 b 2.[Dienstanweisung. Besoldung.]
Wir Friedrich der Dritte . . . Urkunden und bekennen hiemitfür uns, unsere Erben und Nachkommen, demnach uns BurchardDaniel Velinx' gute Qualitäten und Geschicklichkeit unterthänigstgerühmet worden, dafs wir dahero denselben bei unserer HoffkammerHegst dem dabei schon bestelleten Hoffkammer-Sekretario Waltern zuunserm Vize-Honkammer-Sekretario anzunehmen und zu bestellen be-logen worden.
Thun das auch hiemit und in Kraft dieses also und dergestalt,dafs er uns getreu, gehorsam und gewärtig sein, unser Bestes wissenund befordern, Schaden und Nachteil aber, so viel an ihm ist, ver-güten und abwenden, alles, was ihm von unserm Hoffkammerpräsidenten°der denen zur Hoffkaminer verordneten Räten befohlen wird, treu-"Ch und fleifsig verrichten, was von unsern geheimen Sachen zu seinerWissenschaft kömpt und ihm anvertrauet wird, bis in seine sterblicheGrube verschwiegen halten und niemand, dem es zu wissen nichtSebühret, offenbaren, die Konzepten, welche ihm angegeben werden,m it guter Bedachtsamkeit aufsetzen und mit Fleifs mundieren und insReine bringen, zur Unterschrift und Siegelung befordern, auch dahinSe hen, dafs sie fortgeschicket und zu rechter Zeit bestellet werden,Wa s ihm auch sonst von denen zur Hoffkammer gehörigen Sachenv °n unserm Hoffkammerpräsident und denen zur Hoffkammer ver-0r dneten Bäten zu mundieren und abzuschreiben gegeben wird, solchesunverdrossen annehmen und verfertigen soll.
Und weiln daneben gut gefunden worden, dafs er zugleich dieRegistratur bei unser Hoffkammer respizieren möge, so soll er allef Ur Hoffkammer einlaufende Sachen fein und ordentlich registrierenJedes an seinen besondern und gewissen Ort legen und nichts davonabbanden kommen lassen, auch von keinen Sachen, Befehligen oderandern dergleichen Dingen ohn Erlaubnüfs Abschrift erteilen noch die-selbig e zeigen und in summa sich in allem also verhalten, wie einemtreuen Diener und Hoffkammer-Sekretario zustehet und seine uns ge-ästete Pflichte erfordern.
dagegen und für solche seine untertänigste Dienste und Auf-Artung haben wir ihm jährlich 300 Reichsthaler Besoldung gnädigst ver-