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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
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420 I- 1- Zur Geschichte der Hofkammer und ihrer Vorläufer. [168990.

die Direktion aufgetragen, wie auch andern zu geineldter Hoffkammerverordneten Räten fleifsig überlegen, und, was darin zu unserm Bestengereichen kann, resolvieren und befordern helfen, die Kammer-, Hoff-Rentei- und Hoffstaats-Kassen, auch sonst anderer Renteien, Zoll-, Li-cent-, Münz- und dergleichen unsere Domänen konzernierende Rech-nungen genau examinieren, alle darin befindliche Defekte und Mängelnotieren und deren Änderung und Ersetzung erinnern und zum Effektbefordern, die Revenuen nach Möglichkeit vermehren und die infrembde Hände geratene Domanialstücke wieder herbei bringen, auchwo in ein und anderer Provinz einig Desordre und Konfusion in unserKammerwesen eingerissen, selbige abstellen helfen und auf genaueObservation derer in unserer Hoffkammer jährlich formierten Kammer-estats und anderer dergleichen Reglementen gute Aufsicht haben,auch dafs unsere Revenues mit überflüssigen oder doppelten Assigna-tionen und unnötigen Ausgaben nicht beschweret werden, verhüten,was ihm von uns gnädigst befohlen oder in unserer Abwesenheit vonunserm Statthalter und gesambten Geheimen Ratscollegio aufgetragen,imgleichen von unserm Hoffkammerpräsidenten und wem wir sonstdie Direktion mit anvertrauen, kommittieret wird, Solches willig undgern über sich nehmen und verrichten, unsere geheime Sachen so-wohl im Domänen- und Kammerwesen, als sonsten niemand, als demes zu wissen gebühret, eröffnen, und sich in allem dermafsen er-weisen und verhalten soll, wie es einem treuen und verständigen Dienerund Geheimen Kammerrat eignet und gebühret und unser in ihm ge-setztes gnädigstes Vertrauen, auch seine uns geleistete Pflichte erfordern-

Wegen seiner dieserwegen habenden Besoldung bleibt es bei dem,was er bishero jährlich an Gehalt aus unserm Kammerestat empfangen,wann er aber in Kommissionen und Verschickungen gebrauchet wirdund reisen mufs, so sollen ihm jedesmal die nötige Reise- und Zeh-rungskosten gereichet werden, und hat er sich auch aller Privilegien,Freiheiten und Rangs, gleich unsern Geheimen Justizräten, so wiesolche von uns angenommen und bestellet worden, zu erfreuen.

Wir wollen auch sein ungehöret keine Ungnade auf ihn werfen,sondern, wan etwas wider ihm angebracht wird, ihn darüber mitseiner Verantwortung hören, und wir Kurfürst Friederich der Drittebestellen ermeldten Andreas Lindholtzen zu unserm Geheimen Kammer-rat und Diener auf Art und Weise, wie obstehet.

Urkundlich haben wir diese Bestallung eigenhändig unterschriebenund mit unserm Gnadensiegel bekräftigen lassen.