Nr. 8. Denkschrift Knyphausens. 407
vorbenannten Hofräten der Herr Scultetus mehrenteils in kurfürstlicherVerschickung abseilt ist, wie dann ebenmäfsig die Herren Hofräte Stilleund Lindholz dergestalt mit vielen Verrichtungen beladen sein, dafskeiner von ihnen unke darzu vacieren kann, ich auch wegen der Ge-heimbten Ratsversamnilungen und sonst schuldiger Aufwartung nurinterrupte daselbst arbeiten kann, unterdessen aber höchstnötig, dafsnicht allein ein Sekretarius, sondern auch ein oder ander Ambtsrat zurstetigen Arbeit vorhanden seie. Und da es dann ferner an dem, dafsS. K. D. den Herrn Neuhaufs zu denen nötigen Provinzial- und Ambts-Visitationibus unter dem Namen eines Amptskammerrates schon be-stellet, so sollte ich diensam achten, wenn S. K. D. annebenst demLandrentmeister Krauten unter einem gleichmäfsigen Praedicato diesesOrts liefsen subsistieren und beide, wenn sie nicht zu Commissionibusgebrauchet werden, stets in denen Rechnungssachen und verschiedenenausstehenden Kameralf orderungen auf der Hofkammer liefsen arbeiten,diesergestalt demnach, dafs sie sich richten müfsten, was von dem Hof-kammerpräsidenten oder eodem absente von den Hofkammerrätenihnen ad elaborandum aufgegeben werden möchte.
5) Alle diese vorbenannte Personen sein in kurfürstlichen Dienstenu nd Bestallungen und wird also kein extraordinär Gehalt oder Ausgabeniezu requirieret; und weiln die visitationes provinciales, umb inre praesenti alles zu untersuchen, höchst nötig sein, sonderlich in^enen preufsisehen und klevischen Ländern, so werden in den erstellJahren jetztbenannte Neuhausen und Kraut mehr, als sie ausführenkönnen, zu verrichten haben. Dannenhero ich nicht abrate, dafs S. K. D.den Sekretarium Wichmannshausen, der vigilant, jung, arbeitsam undei n guter Hauswirt ist, zu solchen Visitationibus mit gebraucheten, als^orzu er so bequem ist, als ich einen kenne, und bedarf auch umbseinethalben Sr. K. I). kein Besoldungs-Onus zuzuwachsen, allermafsener aus dem Hüttenwerk bezahlet wird. Ob aber S. K. D. ihm das Praedi-c atum eines Ambtsrates, so wie es von dem hochseligen Kurfürstenlü seiner Bestallung certo modo ihm zugeleget, auch gönnen wollen,stehet zu dero gnädigen Belieben.
6) Daferne auch der Ambtskammersekretär Bach gerne bei der Hof-kammer bliebe, könnte ihm als einem kapablen Subjekte, wanuer vonandern Verrichtungen Zeit und Mul'se hat, der Ab- und Zutritt auf der Hof-kammer et ad acta schon gestattet werden, wie denn ohnedem ein Hof-kammersekretarius alles beschwerlich verrichten kann. Selbst sollte ichnic ht abraten, wann ebengedachtem Sekretario Bachen, als welcher inalterer Bedienung wie vorbenannter Wichmannshausen und dabei habills t, das Praedicatum eines Amptsrates beigeleget werden möchte und