Nr. 6. Instruktion Gladebecks. Nr. 7. Organisation der Centralstelle. 403
17) Alle Verordnungen, so in vorhergesagten Punkten abgehensollen, wollen wir selbst unterschreiben; es soll aber dem ungeachtetunser Hofkammerpräsident nicht unterlassen, mit denen, so bei denKammern die Direktion führen und die Expeditiones haben, fleifsig zukorrespondieren, damit alles desto besser erinnert und in Acht ge-nommen werden möge.
18) Sollte sich beim Fortgang dieses Werkes finden, dafs erm ehrer Instruktion benötiget, auch sonsten etwas hinzuzuthun, so sollauf sein unterthänigstes Erinnern solches allezeit erfolgen. Undwollen wir über diese und alle andere künftig erfolgende Verordnungenfest und steif halten, ihn dabei gebührlieh schützen und, im Falleines oder andern notwendig geändert werden müfste, solches vorhermit ihm überlegen, damit er sich desto besser darnach achten könne.
19) So lange dieser Krieg währet, und unser p. also mit uns zuFelde gehen wird, soll es bei dem Gehalt allerdings gelassen werden,so er hiebevor als Geheimer Rat und Generalkriegskommissarius ge-habt, wann aber solches zessieren wird, wollen wir ihm eine solcheanderweite Bestallung machen, dabei er sein vergnügliches Auskommenhaben könne und bleiben ihm im übrigen mit Gnaden wohl zu-gethan.
7.Kurfürstliche Verordnung über die Organisation der Kammerver-waltung o. D. 1
Unvollständiges Reinkonzept. Gen. Dir., Gen. Dep. Tit. I, Hof-kammer Nr. 1—20.
[Vorläufige Regelung des Generaldomänenwerks. Beibehaltung desbisherigen Personals.]
Als Sr. K. D., unserni gnädigsten Herrn die Beschaffenheit des6 eneraldomänenwerks, und welchergestalt dasselbe bishero geführt, unter-th änigst ümbständlich vorgestellet worden, so haben dieselbe sich darauf,"wie sie es damit weiter gehalten wissen wollen, folgendergestalt erkläret.Nämlich, dafs die bisher dabei gewesene Hofräte Lindtholtz, Lindt undScultetus, wie auch der Sekretarius Bach vor wie nach darin arbeiten,und was von Domänensaehen einkommt und ihnen zugeschicket wird,mit Fleifs durchsehen und ausarbeiten, auch was höchstgedachte
1 Aus dem Jahre 1688 oder Anfang 1689, vor Gründung der Geheimen Hof-kammer und nach Ernennung Danckelmans zum Wirklichen Geheimen Rat, genaua] so aus der Zeit zwischen dem 20. Mai 1688 und Ende April 1689.
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