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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
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392 ! ! Zur Geschichte der Hofkammer und ihrer Vorläufer. [1659.

Brandenburg dergestalt treu-fieifsig und wachsamb erwiesen, dafs wiran solchem seinem guten Comportement ein sattsames gnädigstesVergnügen tragen und uns dahero versichert halten, dafs sich derselbeauch ferner bei obengedachter Kommission die Beobachtung unsersNutzen und Bestes überall mit unausgesetzer Treue und Sorgfaltangelegen lassen sein werden,

[3] dafs wir dannenhero in gnädigster Konsideration dessen ob-gedachtem, dem von Canstein, auch die Direktion numehro über vor-berührte unsere Domänen und Einkünfte in allen unsern Landen hier-mit und in Kraft dieses, aus dem zu ihm habenden Vertrauen, auf-getragen.

[4] Thun auch solches dergestalt und also, dafs er sich von nunan überall fieifsig erkundigen, wie alles Ökonomiewesen und die Do-mänen in allen unsern Landen eigentlich beschaffen, daneben auchvornehmblich dahin sehen soll, damit die hin und wieder annoch un-abgelegte Rechnungen abgehöret, die Resta beigetrieben, auch die-jenige Bediente, so mit ihren Rechnungen nicht wohl bestehen, ab-geschaffet und andere in deren Stelle angesetzet werden mögen.

[5] Wie er denn auch von nun an alle und jede berechneteDiener ohne Unterschied, wie dieselbe und in was Landen die seinmögen, dahin zu halten, dafs sie obangeregtermafsen quartaliter richtigeExtrakte von ihrer Einnahme und Ausgabe ohnfehlbar einschicken,damit er uns alsdann davon unterthänigst Nachricht geben könne.

[6] Insonderheit aber hat er dahin zu sehen und fleifsige Achtungzu haben, ob auch jemand zur Ungebühr assignieret, und ob auchsolches an den rechten Ort, da es hingehöret in Abrechnung gebrachtwird, damit nicht, wie öfters geschehen, eine Post dobbelt oder wohlgar dreimal gezahlet werden möge.

[7] Soviel aber die Erteilung der Assignationen betrifft, lassenwir es nochmals dabei, dafs dieselben, was die Hofrentei zu Kölln ander Spree concernieret, von der Ambtskammer daselbst ferner ergehen.Allermafsen denn auch in jedwedem unserer Lande die Anweisungender nötigen Ordinarausgaben von den bestallten Ambtsräten jedesOrts, die Auszüge davon aber gleichergestalt quartaliter eingeschicketwerden sollen.

[8] Was aber unsers respective Geheimbten Rats, Kammerier undOberlicenteinnehmers Johann Tornows,Christian Sigismunds Heydekampfsund Johann Adam Preunels Einnahmen anbelanget, darauf wollen wirdie Assignationes allemal selbst erteilen. Jedoch soll nichtsdesto-weniger der von Canstein hiermit befehligt sein, von denen Stellenallerseits quartaliter richtige Extrakte zu fordern und uns dieselben