Die Amtskammer zu Kölln und das kurmärkische Kassenwesen (1651—97). 169
Die anderen Mitglieder der Amtskammer wie der Hofrenteiwurden dagegen in ihren Stellen ausdrücklich bestätigt. Die Ernennungeines neuen Präsidenten wurde nicht beliebt; die Amtskammer wardvielmehr angewiesen, streng kollegialisch zu verfahren. Nur ward ihrempfohlen, in allen wichtigen Dingen sich mit Tornow zu ver-ständigen 1 . Das Verhältnis zum Hofrentmeister wurde durch die Ab-schaffung der Präsidentenstelle nicht alteriert 2 , die Amtskammer er-hielt die Weisung, die Dekrete über die Ordinarausgaben, die in deninzwischen verflossenen wenigen Tagen Tornow allein gezeichnet hatte,ebenfalls zu unterschreiben 3 , so dafs der Hofrentmeister nunmehrdem Gesamtkollegium, wenigstens in diesem Punkte unterstellt war.
Bei diesen vorläufigen Anordnungen blieb man indessen nichtstehen: als die Weisungen, die der Kurfürt gegeben hatte, nicht so-gleich ausgeführt wurden, erhielten Blumenthal und Tornow vielmehrden Befehl — Schwerin arbeitete ihn aus — die Räte und Kammer-meister nicht nur durch Verweis und sehr ernstliche Bügen zu er-höhter Pünktlichkeit und eifrigerer Thätigkeit anzuspornen, sondernauch überhaupt durch generelle Mafsnahmen Ordnung zu schaffen 4 .
Noch ehe diese Verfügung in Berlin eingetroffen war, hatten sichdie beiden Staatskammerräte schon ans Werk gemacht und hattennun mit Erstaunen alle die Unordnungen, die bei der Behörde schonseit Jahren herrschten, im einzelnen festgestellt 5 . Als die Haupt-gebreehen in der Geschäftsordnung bezeichneten sie in ihrem Berichtan den Kurfürsten das Fehlen einer Kammerordnung — die alte mochtelängst der Vergessenheit anheimgefallen sein — den Mangel jeglicherRessorteinteilung und die allzugrofse Abhängigkeit der Kammer-
1 Der Kurfürst "an die Amtskammer 29. Jan. 1652. (Abgedruckt bei Isaac-sohn, Keform S. 206.)
2 Droysen (Geschichte der preufsischen Politik III 2 (2. Aufl. 1871) S. 54behauptet, die Amtskammer sei mit der Hofrentei vereinigt worden und beruft sichauf ein Reskript vom 29. Jan. 1652. Unter den zahlreichen Verfügungen des Kur-fürsten, die dieses Datum tragen, habe ich keines gefunden, aus dem sich dieseSchlufsfolgerung ziehen liefse. Die Vermutung, die Riedel (S. 7 Anm. 1) an dieseAngabe knüpft, ist deshalb auch hinfallig.
3 Der Kurfürst an Tornow 29. Jan. 1652.
4 Der Kurfürst an Blumenthal und Tornow (Konzept gez. Schwerin) 20. (30.) April1652 (s. u. Akten Nr. 65).
5 Blumenthal an Waldeck 7. (17.) April 1652. (Abgedruckt bei Erdmanns-dörffer S. 583 f.)