144 !• Buch. 2. Kap. Centralkassen und Generaletats.
starb er, und von seinen Erben wurde die Summe unerbittlich ein-gefordert, mit der Motivierung, der Schaden, den er angerichtet habe,sei weit gröi'ser gewesen 1 .
Die Vorwürfe, die gegen Kraut erhoben wurden, bezogen sich nurzum geringsten Teil auf seine Amtsführung bei der Centralstelle, in derHauptsache hatte man es auf seine Thätigkeit beim hallischen Salz-wesen, nebenbei auch bei der magdeburgischen Landrentei abgesehen.Avif seine Oberrentmeistersehaft bezogen sich nur drei Artikel der gegenihn aufgesetzten Anklageschrift. Von ihnen waren zwei — er habeeigenmächtig über kurfürstliche Gelder, über Besoldungen und Gnaden-gelder verfügt und er habe in den Kassen Konfusion angerichtet —so allgemein gehalten, dafs man sie schwerlich ernst nehmen konnte.Nur in einem ward ihm eine bestimmte Schuld zur Last gelegt, ersollte bei der Hofstaatskasse Zinsen für eine Summe von 50 000 Thalernverrechnet haben, die er damals schon längst zurückerhalten hätte 2 .
Das Schicksal, das dem edlen Knyphausen das Herz brach, hatKraut gelassen ertragen. Er verstand sich dazu, nicht nur, wie Knyp-hausen, eine Summe von 50 000 Thalern „pro redimenda lite" zuzahlen, sondern auch — freilich nach langem Sträuben und nachdemer anfangs beteuert hatte, eher wolle er sterben — einen Revers zuunterschreiben, in dem er zugestand, dafs er des Kurfürsten Interesse„nicht überall gebührend und seiner Schuldigkeit nach wahrgenommenhabe", und ward daraufhin begnadigt 8 . Ja seiner aalglatten Gewandtheitgelang es nach einigen Jahren, sogar wieder in sein Amt restituiertzu werden, obwohl ihm, wenigstens was seine hallischen Geschäfteangeht, weit eher eine Schuld zuzutrauen war, als dem friesischenFreiherrn, der von vornherein jede Berührung mit dem Geldwesenängstlich zu vermeiden gesucht und den Kurfürsten schon 1689 ge-beten hatte, ihm jeden Auftrag in dieser Beziehung zu ersparen 4 .
1 Graf Meilin (Schwager Knyphausens) an den Kurfürsten 5. Dez. 1698 (Re-skript vom 3. Jan. 1699).
2 Kurze und aktenmäfsige Anzeige der Verbrechen des etc. Kraut, unge-zeichnete Denkschrift o. D. (abgedruckt in den Staats- und socialwiss. Forsch,herausgeg. von Schmoller VIII 4 [1889] S. 115 f.).
3 Der Kurfürst an Möller 10. Sept. 1698, Reskript vom 13. Mai, der Kurfürstan das GeneraldomäHendirektorium 24, Mai, 3. Juni, Brief J. A. Krauts vom 26. Mai,Revers Chr. Fr. Krauts vom 1. Juni 1699.
4 Vor Begründung der Hofkammer hatte er vorgeschlagen, dafs die General-etats dem Kurfürsten zur Unterschrift vorzulegen seien, damit „der Hofkammer-