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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
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Dritter Abschnitt. Die Knyphausensche Reorganisation (168497). 141

der Schatulle in den ersten neun Jahren der Regierung Friedrichs III.durchaus nicht vermehrt 1 .

Durch die Beibehaltung der alten drei Hauptkassen ward dasRechnungswesen freilich kompliziert, einen gewissen Vorteil vonallen kleineren praktischen Rücksichten abgesehen erzielte mandadurch aber: die Rechnungskontrolle ward dadurch noch verschärft,in die Reihe der Instanzen, durch deren Bücher jede Einnahme zulaufen hatte, ward noch eine eingeschoben. Wünschenswert bliebimmerhin die Aufhebung des besonderen Hofrentei-Etats, die Aus-sonderung einer kurmärkischen Territorialrentei und die Verschmelzungder Schatulle mit der Centralkasse der Kammerverwaltung.

Einen gewissen Vorteil bot trotz der Umständlichkeit, die dadurchhervorgebracht wurde, auch die enge Verknüpfung der einzelnen Ausgabemit der einzelnen Einnahme. Ein grofser Teil der Beträge, aus denendas Gesamteinkommen der Kammerverwaltung bestand, ward jetzt anvier Stellen beim Domänenanit, bei der Landrentei, bei einer derdrei Hauptkassen, viele an drei, alle aber an zwei Stellen gebucht.Die Rechnungen der Landrenteien und der Centralstelle verzeichnetenalle Beträge, die meisten wurden schon bei dem Domänenamt, ausdem sie stammten, gebucht und zwar sogleich mit der Angabe desZweckes, für den sie bestimmt waren, ein grofser Teil ward endlichnoch überdem in den Rechnungen der Schatulle, der Hofrentei undder Hauptstaatskasse geführt.

Trotz dieser Mannigfaltigkeit der Buehkontrolle hat diese Ver-waltung für einen bestimmten Teil der Ausgaben, die Bezüge derBeamten, ein Hilfsmittel, das man in früheren Zeiten bei einem vielschlechteren allgemeinen Zustand des Rechnungswesens benutzt hatte,nicht fallen lassen. Sogleich bei Beginn seiner Thätigkeit hatteKnyphausen für alle drei Hauptkassen Personaletats aufstellen lassen 2 ,obwohl noch kurz vorher im Jahre 1683 der Generaletat derBerliner Beamten 3 , also etwa für denselben Bereich, wie jene drei

1 Generaletat von 1696/97 (s. u. Akten Nr. 46).

2 Es liegen drei Aktenstücke dieser Art vor, betiteltAus der Kurf. Brand.Hofrentei zu Kölln a. d. Spree empfangen jährlich an Besoldung von Rem. 1684an, sign. Friedrich Wilhelm 24. März 1684",Hofstaatsgelder 1684" undEstat wasS. K. D. von Quartal Rem. 1684 an aus den Schatull- und Kammergefällen jährlichbezahlt wissen wollen".

3 S. o. S. 101 ff.