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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
Entstehung
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Zweiter Abschnitt. Zeiten langsamen Fortschrittes (1674—84). 93

nicht bekommen können 1 ; vom preufsischen Etat hiefs es in diesemVorbericht sehr leichtherzig, der preufsische Kammermeister werdeihn leicht hinzufügen können und den halberstädtischen und klevisch-märkischen hatte man ganz und gar vergessen. Ebensowenig ist eszu der Anlage eines Assignationenverzeichnisses gekommen, diedurchaus im Bereiche der Möglichkeit lag, da es dazu nur einerAnstrengung der Zentralstelle bedurft hätte.

Indessen blieb die Gladebecksche Verwaltung auf dem Gebietedes Kassenwesens nicht ganz ohne Erfolge. An einer sehr wichtigenStelle ward eine sehr wesentliche Besserung nicht nur geplant,sondern auch durchgeführt, bei der Hofstaatskasse. Dafs gerade siesolcher Wohlthat teilhaftig wurde, ist nicht schwer zu erklären;denn einmal war sie Gladebeck besonders unterstellt, vor allem aberwurden alle Übclstände des Kassenwesens an diesem Punkte, wofür die unmittelbarsten Bedürfnisse des Herrschers gesorgt werdensollte, auch am schwersten empfunden. Das Unerträgliche, ja Un-würdige des bestehenden Zustandcs machte sich nirgends stärkergeltend, als bei der Kasse, die für den Hof des Kurfürsten die Aus-gaben zu tragen hatte. Zwar waren die Schwankungen der ein-kommenden Beträge hier nie so ungeheuer grofs gewesen, wie beider Hofrentei und Schatulle, aber vorhanden waren sie doch auchhier; die Hofstaatskasse hatte 1675/76 163 000 Thaler, ein Jahrdarauf 125 000 und im Etatsjahr 1677/78 wieder 140 000 Thalereingenommen 2 , so dafs eine gröfsere Stabilität auch an dieser Stellewünschenswert war. Andere Mängel, so vor allem das Rückbleibengrofser Reste bei den zur Einlieferung verpflichteten Kassen, hattensich noch stärker gezeigt; die Hofhaltung hatte Schulden machenmüssen. Dazu kam, dafs der Aufwand für die Hofhaltung eben jetztvergröfsert werden sollte, kurz alles drängte zu einer Neuregelung.

Zu Anfang des Jahres 1680 ward denn auch ein neuer Etatder Beträge aufgestellt, die die einzelnen Territorial- und Hauptkassenan den Hofstaat einzahlen sollten 8 . Die wesentlichsten Neuerungen,

1 „Diese Bücher werden hiemit E. K. D. unterthänigst übergeben. Esmangele zwar noch der preufs. Estaat, welchen Herr Kupner leicht zu thun wird,Und der kurmärkische, welchen nicht habe bekommen können". UngezeichnetesMundum vom 6. Aug. 1681.

2 S. die Rechnungsextraktc von Luciae 1675 bis dahin 1678 (Riedel Beil. III).8 Hofstaatsordnung vom 19. Jan. 1680 abgedruckt bei König II S. 273 ff.