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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
Entstehung
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Erster Abschnitt. Das erste Jahrzehnt (164051). 61

Ja nicht einmal ihrem eigentlichen Beruf, eine Übersicht überdie Einnahmen und Ausgaben der Hof- und Centralverwaltung zuverstatten, wurden die beiden Kassen gerecht. Ein Hauptbestand-teil dessen, was die Kammerverwaltung zu Hofe lieferte, entging ihrenRechnungen ganz: die sehr beträchtlichen Naturalbeiträge der mär-kischen Ämter zur kurfürstlichen Hofhaltung. Sie wurden zwar inbesonderen Registern verzeichnet, aber es geschah bei der Amts-kammer und die Mühe, sie in Geld anzuschlagen und sie mit denbaren Beträgen zusammen zu verrechnen, nahm man sich nicht.Bei den Ausgaben waltete dasselbe Verhältnis ob, und hier handeltees sich nicht allein um den Bedarf der Hofhaltung, sondern auch umdie Naturalienbestandteile der Beamtengehälter, einen nicht minderbeträchtlichen Posten der Gesamtausgaben.

Denn es gab damals kaum einen Beamten, dessen Dienste durchreine Geldzahlungen honoriert worden wären. Wenn ein GeheimerRat aufser seiner Besoldung dies war damals der technische Aus-druck für Gehalt Unterhalt für 6 Pferde und für 6 PersonenKleidung und Tisch bei Hofe erhielt, so war das Register seiner Ein-nahmen sehr kurz-, ein anderer erhielt wohl neben seinen Besol-dungen Holzgeld, für 4 PferdeAuslösung" und Hufbeschlag in Geld,Kleidung für 4 Personen, Futter für 4 Pferde, bestimmte QuantitätenRoggen und Gerste, 1 Ochsen, 2 Schweine, 2 Centner Hechte und Talg.Aber auch diese Reihe von Deputaten war noch bei weitem nicht dielängste, ein Lieferungsregister aus der Zeit Georg Wilhelms weist35 verschiedene Naturalienartikel nach, die an Beamte geliefertwurden, die Hauptgetreidesorten, Hopfen, Butter, Käse, Saffran,Ingwer und Pfeffer, Rhein- und Landwein, Zerbster- und Speisebierund viele andere mehr. Ein Teil der Naturalbezüge war zwarschon in Geld verwandelt worden; es wurden Deputat- und Fisch-gelder, Hausmiete, Kleider-, Holz- und Hufbeschlagsgelder gezahlt,a ber das war nur ein verhältnismäfsig kleiner Teil, nur etwa einZehntel der eigentlichen Besoldungen betragend; bei weitem diegröfsere Hälfte der Deputate wurde noch in natura ausgefolgt l . Die

1 Ein etwa aus dem Jahre 1620 stammender Personaletat (vgl. auch die Aus-züge aus ihm bei Isaacsohn II S. 337 Anm.) führt unter der EubrikSummas ummarum aller vorbeschriebenen Besoldungen und Deputaten" folgende Beträge auf-.Besoldung aus der Rentei 21 773 Thlr. 9 Sgr. 2 Pf. Kam mer 1778 12 ,,

23 551 Thlr. 21 Sgr. 2 Pf.