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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
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58 I- Buch. 2. Kap. Centralkassen und Generaltats.

handel, stand in der Regie des Hofrentmeisters selbst und ward eben-falls hier verrechnet. Die Hauptgruppe der in den Hofrenteirechnungenverzeichneten Posten machten die Einnahmen der märkischen Domänen-,Zoll- und Salzverwaltung aus. Im Vergleich zu ihnen waren die Zu-schüsse aus allen anderen Territorien in den ersten beiden Jahrzehntender Regierung Friedrich Wilhelms verschwindend klein; sie beliefensich in dieser Zeit auf 8001000 Thaler im Ganzen; in manchenJahren blieben sie ganz aus.

Von den vier Territorien, aus denen 1640 der Länderbesitz desKurfürsten bestand, gaben also drei nur verhältnismäfsig geringe odergar keine Beiträge zu den Hauptkassen. Eine Norm für die besondereProvenienz und die Höhe dieser Zuschüsse bestand nicht, sie schwankenvon Jahr zu Jahr. Ausgaben für eines dieser drei Lande wurden inden Schatull- und Hofrenteirechnungen überhaupt nicht gebucht.

Aber auch die Erträge der Kammerverwaltung des Hauptlandeswurden doch nur in ganz beschränktem Mai'se an diese beiden Central-stellen abgeführt.

Die Domänenämter lieferten an die Hauptkassen nur einen Teilihrer Nettoerträge, und selbst von diesem Teil wurde in den Rech-nungen der Hofrentei wiederum die gröfsere Hälfte gar nicht gebucht:die Naturallieferungen, über die die Amtskammer zu Kölln a. d. Spreedie Kontrolle hatte. Die Zollstellen und die fünf Oberförster der Kur-und Neumark verrechneten ebenfalls nicht ihre Bruttoerträge bei denbeiden Centralstellen.

Man sieht, dafs diese doch nur einen sehr begrenzten Bereichhatten. Ein kleines, zum Teil subalternes Personal genügte zu ihrerVerwaltung. Die Schatulle hatte ein Geheimer Kammersekretär, mitdem Nebentitel eines Pfennigmeisters, unter sich. Er war dem Kanzlerund den Geheimen Räten insgesamt unterstellt 1 ; es war eine Neue-rung, wenn Schwerin als Kammerdirektor im besonderen den Auftragerhielt, ihre und seine Kasse zu beaufsichtigen. Der Hofrentmeisterhatte wenigstens einen Hilfsarbeiter, den Renteischreiber 2 , und standauch in Rang und Gehalt 8 über dem Schatullverwalter.

Die Rechnungsführung war nicht eben die exakteste. Die Schatull-rechnungen wurden einmal nach drei Vierteljahren, ein anderes Mal

1 Bestallung Richard Diters vom 13. Dez. 1640. (Hausarchiv.)

2 Der Kurfürst an die Amtskammer 16. Jan. 1642.

8 Neuer Hofstaat vom Jan. 1652 (König II S. 293. 298).