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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
Entstehung
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Zweiter Abschnitt. Die Anfänge der Geheimen Hofkammer (1684—97). 39

Im Oktober 1683 wurde Knyphausen, der schon ein halb Jahrzuvor seine Stelle angetreten hat 1 , zum Wirklichen Geheimen Rateernannt und zwar mit dem ausdrücklichen Auftrage, in dem Kollegiumdie Kammersachen aller Provinzen zu bearbeiten. Die Bestallungwich von dem gebräuchlichen Schema ab, indem sie ihm dergestaltein besonderes Kessort zuteilten; indessen war sie doch weit entferntdavon, eine Instruktion für ihn zu enthalten. Die wenigen programm-artigen Bestimmungen, die sie enthielt, — es hiefs, er solle dieRechnungen abnehmen, dafür sorgen, dafs überall tüchtige Beamteernannt würden, und endlich alle Mängel im Kammerwesen ab-schaffen — waren nur ganz allgemein gehalten; auch sie waren zu-meist erst auf Betreiben Knyphausens in das von MeinderS verfafsteKonzept gebracht worden 2 .

Der Kurfürst hatte schon damals Knyphausen zum Hofkammer-präsidenten ernennen wollen, dieser selbst aber hatte darum gebeten,

1 Der Generaletat Sr. K. D. zu Brandenburg Civilbedienten in Kölln a. d.Spree von 1683 (s. König, Versuch einer Historischen Schilderung der Residenz-stadt Berlin II [1793] S. 356), in Kraft gesetzt durch die Verordnung vom 23. April1683 (s. u. Akten Nr. 29), führt ihn schon unter den Geheimen lläten auf.

2 In der Bestallung heilst es: ... [dafs er] so oft er zu Bäte erfordert wird, er-scheinen, dasjenige, was er ermessen kann, das dem gemeinen Wesen, Uns, Unsermkurfürstlichen Hause, auch Landen und Leuten zuträglich, zu denen vorkommendenSachen reden und votieren, was ihm dabei von Uns wird aufgetragen werden, bestenFleifses expedieren, insonderheit die Inspektion über Unsere Ökonomie-, Domänen-und Kammersachen in allen Unseren Provinzien und Landen auf sich nehmen undmit aller Sorgfalt und treuem Fleifs dahin sehen solle, damit solche zu UnsermNutzen und Besten wohl administrieret und geführt, die Ämter und Bedienungenüberall mit tüchtigen der Wirtschaft kundigen Personen besetzet und versehen, dieBechnungen von den Beambten zu rechter Zeit fleifsig abgenommen, alle Mängel inKammersachen, so viel an ihm, abgeschaffet und Unser Ökonomie- und Kammer-staat überall treulich und fleifsig respizieret und administrieret werde. Und ob wirzwar Willens gewesen, ihn sofort als Unsern Hofkammerpräsidenten zugleich zubestellen, so hat er dennoch unterthänigst angehalten, damit noch auf einige Zeitanzustehen, bis er sich Unserer Kammersachen, die in ziemlicher Weitläufigkeitbestehen, etwas besser informiret haben wird, wie wir denn auch gemeinet seind,ihme hiernegst Unsere Hofstaatssachen, wenn solche vorhero Unserer Intention ge-mäfs etwas besser werden gefasset sein, anzuvertrauen und seiner Inspektion zuuntergeben. Und hat er sich sonsten auch in denen Unseren bisherigen Hof-kammerpräsidenten erteilten Instruktionen fleifsig zu informieren und sich darausein und andere Dinge bekannt zu machen, gestalt wir ihn dann auf dieselbe,soweit sie nicht hernachgehends von uns geändert werden, hiermit verwiesen habenwollen . . ." Bestallung vom 8. Okt. 1683 (zwei Konzepte von Meinders, das zweitemit Berücksichtigung einer Reihe von Erinnerungen Knyphausens, die dieser zudem ersten Entwürfe von Meinders gemacht hat, und die beiliegen).