Druckschrift 
1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
Entstehung
Seite
21
Einzelbild herunterladen
 

Erster Abschnitt. Die Staatskammerrate und das Provisorium (165159). 21

wenn schon in der geregeltsten Bureaukratie beide Reibungsfaktorennie auszubleiben pflegen, wie viel weniger in dem verwilderten Be-amtentum jener Tage. Nun war Waldeck seiner ganzen Natur nachwohl imstande, Gegner, die sich ihm offen entgegenstellten, im erstenAnsturm zu Boden zu werfen, wie er es mit Konrad von Burgsdorfthat, oder ganz unfähige Männer in leitenden Stellen rücksichtslos zubeseitigen, wie es dem Präsidenten der märkischen Amtskammer,Bernd von Arnim, widerfuhr, aber den kleinen Krieg der Schreiber-stuben zu führen, den passiven Widerstand der untergeordneten Or-gane durch jahrelanges Ausharren zu überwinden, war er weder be-fähigt noch geneigt. Er war viel zu sehr grofser Herr, um sich seinLeben lang um die zum Teil recht kleinlichen Details dieses Ver-waltungszweiges zu kümmern. Armeen zu führen und europäischePolitik zu machen, danach stand sein Sinn, mochten andere Rech-nungen nachprüfen und Domänen inspizieren. Und ihm fehlte auchdie Gabe, für diese Dinge Werkzeuge zu finden, andere thun zulassen, was er nicht übernehmen mochte und doch die Leitung zubehalten, die Gabe, die nur der wahrhaft grofse Staatsmann besitztund die seinem Herrn, dem er sich zuweilen überlegen dünken mochte,im höchsten Mal'se verliehen war. Endlich machte der Graf viel zuhohe Ansprüche an die Fügsamkeit und Nachgiebigkeit seiner Kollegen,die ihm an Geburt weit nachstanden, an dienstlichem Rang aber ihmdurchaus gleichgeordnet waren, als dafs er es hätte über sich gewinnenkönnen, auch nur als primus inter pares in einem aus vier Köpfenbestehenden Kollegium zu sitzen. An Vorläufern zu den heftigenKonflikten, in die er später mit seinen Amtsgenossen, insbesonderemit Schwerin, geraten ist, hat es schon damals nicht gefehlt.

So ist denn dieser merkwürdige Mann aus dem Kreise derKammerverwaltung ebenso plötzlich geschieden, wie nachher aus dembrandenburgischen Dienste überhaupt. Trotz seiner Fähigkeiten wirdman das eine so wenig wie das andere zu bedauern brauchen. DieseGestalt konnte sich weder in die Schranken und Pflichten des bureau-kratischen Dienstes zwängen, noch in die unbedingte Unterordnungfinden, die ein Fürst wie Friedrich Wilhelm von seiner Umgebungforderte und fordern mufste. Denn so sehr der Kurfürst auch sichRats zu erholen geneigt war, er wollte doch unbedingt herrschen undhätte nimmermehr einen übermächtigen Minister neben sich geduldet.Und wahrlich, so wenig Waldeck, wenn er sich doch überwunden