Erster Abschnitt. Die behördenlose Zeit (1640—51). H
berg nicht streitig machen. Aber selbst die höchste Behörde desKurfürsten erkannten sie nicht im geringsten als über ihnen stehendan: die Stände selbst konnten nicht ergrimmter über jedes Eingreifenvon Berliner Geheimen Räten sein als sie. Sie konnten freilich nichthindern, dafs die preufsischen Sachen, die beim Kurfürsten ein-liefen, von diesem zur vorläufigen Erledigung an seine Räte über-wiesen wurden, aber sie fühlten sich aufs stärkste besehwert, wennsolche „Ausländer" in Königsberg in besonderer Mission erschienen;und selbst über die Bearbeitung der Angelegenheiten des Herzog-tums in Berlin ist von den Ständen unter Konnivenz, wenn nicht aufGeheifs der Oberräte Klage geführt worden 1 . Wie viel wenigernoch wäre es also einer Specialbehörde gelungen, mit ihren Anord-nungen durchzudringen.
War der Kurfürst selbst nun auch in Wahrheit durchaus aufeinen mittelbaren Verkehr mit den Organen der Kammerverwaltungangewiesen, so war man doch eifrig bemüht, diesen Thatbestandformell zu verschleiern. Das Wesen der absoluten Monarchie bot dazuvielfache Handhaben: die Fiktion, als erledige der Fürst persönlichsämtliche Regierungsangelegenheiten, ward damals noch zäh fest-gehalten und auch in erstaunlichem Mafse zum Ausdruck gebracht.Uie Zahl der Aktenstücke, die den Namen des Kurfürsten in derAnredeformel trugen, war überaus grofs. Der Umstand, dafs auch dieUrgane der preufsischen und klevischen Kammerverwaltung vielfachder Form nach direkt an den Kurfürsten berichteten, änderte alsosehr wenig an dem wahren Sachverhalt. Es ist charakteristisch, dafsinder umgekehrten Richtung, in Bezug auf Preufsen wenigstens, nichtdas Gleiche stattfand; bis ans Ende dieser Regierung und nochdarüber hinaus trugen die kurfürstlichen Erlasse in Kammersachenin der Regel nicht die Adresse des Kammermeisters, sondern der Re-gierung'. Mochte sich auch zu unmittelbarem Eingreifen des Kur-lursten zuweilen, insbesondere wenn er in Königsberg oder Kleve selbstanwesend war, Gelegenheit finden, das Entscheidende war doch, dafsdie preufsischen Kammersachen zu dem Ressort des Landhofmeistersund des Ob erburggrafen, der beiden ersten unter den Oberräten, ge-
fVnv, 1 S ' A !' n0a 3 UDd 5 der Bescll werden über das weltliche Regiment in denuravarmna der gesamten preufsischen Stände, praes. 26. Juni 1640 (Urk. undAktenstücke XV [1894] S. 243).
- So noch ein von Chwalkowsky gezeichneter Erlals vom 1. August 1698.