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Policey Ordnung Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fursten und Herrn/ Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich/ Cleue und Berg ...
Entstehung
Seite
CXIIII
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cxiiijes vngeferlich zumachen kosten solte/ vnd solches alles in ein ver-zeichnuß stellen / dieselbige in vnsere Rechencammer vberschicken /damit ferner ordnung vnd beuelch darin gegeben werden möge.Die Bruchten von Busch/ Feldt vnd Wiesen/ fischen in denwilden wasseren vnd dergleichen herruerendt/ achten wir vnnotigbiß zu dem gemeinen Bruchten verhör anstehen zulassen / sonderenwollen das solche Vberfarer auff frischer thadt durch vnsere Be-ambte gebrucht vnd gestrafft / aber gleichwoll eine verzeichnuß da-uon biß zu ankunfft des Landtschreibers gemacht werde/ vnd sollenvon denselbigen (da die nit haabselig) ein geltbrucht nach gelegenheitder personen vnd vberfarung forderen/ vnd gleichwoll im Bruch-ten verhör furzunemen / auffzeichnen / Da sie aber gnugsamb ge-sessen oder Brugen stellen kondten / alßdan zum Bruchten verhöreinhalten.Nachdem wir auch in erfarung kommen/ das vnsere Vnder-thanen zum weilen vmb schlechte vnd geringe sachen ans Recht ge-weist / vnd also langweilig auffgehalten / vnd auff vnnotige vncostengebracht werden/ so soll vnser Landtschreiber bei vnsern Ambtleuthen vnd Beuelchabern anmanung thun / sie jres beuelchs erinne-ren / vnd daran sein / das vnsere Vnderthanen in jedem Ambt / je-der Monat zum wenigsten zweimal vorbescheiden/ vnd jnnen der-wegen tag angestelt vnd bestimbt/ jre gebrechen verhort/ vnd sienach billigkeit zuuergleichen mit fleiß vnderstanden / vnd welcher ge-stalt sie also mit deren Partheien bewilligung entscheiden / verglichen vnd verabschiedt / solches klarlich auffgezeichnet werde / auff dassie mit den vnnotigen costen des Rechtens verschönt bleiben mö-genImfall bemelte vnsere Ambtleuthe in diesem oder sonst in eini-chen articulen in jrer Ambts publicirter Policey/Ordnungen vndEdicten seinung vnd vnnachlessig befunden wurden / soll vnser Landt /schreiber sie derwegen guetlich erinneren vnd denen/ wie sich ge-bürt/ gehorsamblich zugeleben/ ermanen/ da aber solches bei innenkein statt haben wurde / alßdan dasselbig in seinem gebrechen zettulzuerkennen geben / vmb andere vorsehung darinnen zuthun / damit