Das ander Register.Wein der nicht verzapt wirdt / ist Ordnung sich gemeeß zuhalten.33.34kein Acciß schuldig.argwohnige personen mogen keinso mit dem stuck verkaufft / soll dauonwierthschafft halten.was gewöhnlich geben.vff den Dörffern notturfftige wieres-Weinzepper such ferner Kuyrmeiheuser zuuerordnen / vnd vndienlichester.abzuschaffen.Widerteuffer vnd Widergeteufftegelöbde der Wierth.3.4werden gleich geachtet.Wierth sollen jedem vor sein geldtes soll mit jnnen inhalt des H. Reicheauffrichtige Maaß / speiß vnd dranckConstitution im jahr 1529 aufgerichtdarreichen.3.4gehalten werden.mögen nit so theur zappen wie sie wol-welche Constitution die jenige so ver-len.stendigs alters zum thodt verdampt. 4vor endt der Predig vnd Kirchenembvnd ebenfals dern auffrurische auffter niemandten wem oder bier zuzapwigler.pen ohn den Wandersman vnd kranauch die zum andern mall vmbfallen.cken.sonsten die Wierth oder geste vmb ei-so aber jren jrthumb widerruffen / monen goltgulden / auch etwan arbitra-gen begnadet werden.rie zuſtraffen.Widerteuffer seindt / welche diedie gelager sollen des Sommers. zuKindertauff verachten.neun / vnd Winters zu sieben vhrenWidumhoff so verfallen / soll nachgerechnet vnd auff sein / bei peen demthodt des Pastors auß dem nach jahrgast einen dem Wierth zween goltgutgebessert werden.denWeisen so arm durch die ProuisoWierth sollen mit vnderscheidt denren zubeforderen.leuthen borgen.Wildtbauen sollen durch die JegerWucherliche contracten krafftloßvnd Wildfürster verwart werden. 60zu declariren.bei den Wildtbanen kein schießspillanzurichten.Wildtzaun wie gebürlicher weißZigeuner such Heiden.zumachen.Zoll sollen nicht entfurt noch vmb-Winckelprediger welche nit ordentweg gebraucht werden.lich nach Gottes einsatzung vnd außZuschlag oder Annotatio bono-gangner Ordnung beruffen / an leibrum, dern so vbelthat halben verwi-vnd leben zu straffen.chen.auch dern auffhalter vnd zustender. 6auß den zugeschlagenen gütern Weibvnd so sie entweichẽ / an jren gutern.vnd kindern vnderhalt zuuerschaffen.Wierth mussen sich zuvor bei den108Beambten angeben vnd geloben derEndt des Registers.ERRATA.Blat 96. lin. 27. vor cominen ließ communen. Blat 114 lin. 30.vor vnnachlessig ließ nachlessig. a 3. pag. sequenti, in principio addeFewr Ordnung 49Von
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Policey Ordnung Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fursten und Herrn/ Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich/ Cleue und Berg ...
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