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Policey Ordnung Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fursten und Herrn/ Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich/ Cleue und Berg ...
Entstehung
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Register.In was fellen die Partheien von dem Gericht sollen mögenangenomen werden.lxxxWannehe vnd wie Sequestration zugestatten.lxxxiAuß dem Kommer oder Rechten nit zuentweichen/ auch keinvng burliche pandtkerung zugestatten.lxxxiſNiemandt zugestatten dem anderen gewalt zuthun/ oder ohneerkantnuß des Rechten zu vberfallen.lxxxijSo jemandt des seinen mit der that ohne erkandtnuß desRechten entsetzt / den zu restituiren.lxxxiijWie dem vnuerstandt oder verlauff zwischen den Vndertha-nen zubegegenenlxxxiijVon haltung der vngebotten Geding.lxxxiijVon handthabung vnnd verthedigung derHochheit.lxxxiiijKeine neuerung zu abbruch der Hocheit zugestatten lxxxiiiNiemandt mit gewalt vnd vnrecht in das sein zugreiffen. lxxxvDie Vnderthanen bei guten gewonheiten/ altem herkomenvnd Freiheiten zuhalten.lxxxvVon den Zollen.lxxxvWie es zuhalten mit den gütern so gestolen/ bei den thodtenlxxxvgefunden/ oder da schiffbruch geschehen.Verthedigung der Hocheit mit den Bastarts vnd vnbekan-lxxxviten / auch gefunden gütern.Wie es zuhalten / da der Hocheit vnd Gerechtigkeit halberlxxxvjsrthumb furhanden / oder kunfftiglich zubesorgen.lxxxvjVon haltung beleidts oder besichtigung.lxxxvijVon vhelichkeit der Strassen.lxxxvijWie die gefencknussen oder hafftungen zuuersorgen.lxxxvijDen Schatz nit verdunckelen zulassen.lxxxviijWie es mit den Diensten zuhalten.lxxxviijVon verthedigung der Kurmöden.Zu inbringung des Schatz / Gult / Renthen vnd verfelle / denlxxxviiiBeuelhaberen beiredig vnd behilflich zusein.Den Beuelhaberen in jren gebrechen guten rath/ furderunglxxxixvnd hilff mitzutheilen.lxxxxVon quellung der wilden wasser / rc.lxxxixAuffrechte vertrege zuhalten.Die9 4