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standes, Begriffes oder dessen Ausdruks angeben, und zwarzuerst diejenigen, welche allen Objekten seiner Gattung ge-meinsam zukommen und woran man es als ein zu dieser Gat-tung gehöriges Ding erkennt, in den vorhin gegebenenDefinitionen des Baumes, des Strauches, der Staude, dieBestimmung, daß sie Pflanzen sind, somit — wenn es erlaubtist so zu sprechen — ihre Pfianzenschaft; dann aber auch die-jenigen Merkmale, wodurch sich der Gegenstand von allen an-dern Arten seiner Gattung unterscheidet, in den gegebe-nen Definitionen des Baumes, der Staude, des Grases —7der Stamm, der Strunk, der Halm; und bei keiner dieserbeiden Angaben der wesentlichen Charaktere darf man zu vieloder zu wenig Merkmale anfiihren, wenn die Erklärungrichtig oder genau sein und Präcision oder A b ge-rn esse nh eit haben soll.
Man darf daher, wenn man etwas zu erklären sucht,vom Inhalte, oder wenn man irgend einen Inbegriff vonDingen cintheilt, vom Umfange des Gemeinbegriffes nichtsweglassen, aber auch nichts Fremdartiges hinzusezen; so daßdie Definition und Division immer klar und deutlich,immer abgemessen oder präcis, aber doch vollstän-dig, immer der Sache angepaßt oder adäquat werde. Dennseze ich in irgend eine Definition ein Merkmal, dos im Be-griffe des zu erklärenden Gegenstandes nicht liegt, so ist meineDefinition zu enge, weil sie nicht all die Jnhälter desBegriffes, sondern nur einen Theil seiner Sfäre deutlichmacht und deshalb nur für diesen Theil gilt; lasse ich aberdas eine der wesentlichen Merkmale eines Gemeinbegriffesweg, so ist meine Erklärung zu weit, da sie eine Mengeanderer Gegenstände umfaßt, in welchen der zu erklärendeGemeinbegriff nicht enthalten ist. Sage ich z. B. BildendeKunst ist der harmonische Inbegriff mehrer Fertigkeiten, dasSchöne in tastbaren Gestalten auszudrüken, so ist diese De-finition zu enge; denn sie bezeichnet nur die Bildhauer- undBaukunst, während sie die Zeichenkunst und Malerei, die