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Steuern aus, und in dieser fast selbständigen Stellung lag eineVerlockung zum Ungehorsam, eine stete Drohung für den in-neren Frieden.
König Heinrich schmälerte die Befugnisse der Statthalter plan-mässig, wenn auch langsam und vorsichtig. Er hatte eine Anzahlvon mächtigen Herzogen, die ihm im Kriege feindlich gegenübergestanden hatten, in ihren Statthalterschaften bestätigt. Aber ersetzte ihnen, wenn es nöthig war, einen Vice-Statthalter — „lieu-tenant general du roi“ — zur Seite, den er aus den Reihen seinerzuverlässigen Anhänger wählte, oder er entzog die Haupt-festungen, die Hafenorte und wichtigen Grenzstädte ihrer Ver-waltung, um sie besonderen Befehlshabern — „Iieutenants duroi“ — anzuvertrauen. Er schuf ein stehendes Heer, über dasdie Statthalter keine Gewalt hatten, und entzog ihnen damit dieHauptstütze ihrer Macht. Auf’s Strengste untersagte er ihnen,eigenmächtig Steuern auszuschreiben und nöthigte zur Rück-erstattung des so erhobenen Geldes.
Von allen Häuptern der Liga hatte sich der Herzog vonMercoeur am längsten gegen König Heinrich behauptet. Durchseine ausgedehnten Herrschaften in der Bretagne mächtig, unter-warf er sich erst im Frühjahr 1598. Der König fand die besteSicherung gegen ihn darin, dass er die spätere Verheiratung derErbtochter Mercoeurs, eines Kindes, mit seinem natürlichen SohneHerzog Cäsar vonVendöme, bestimmte, Letzteren auch zum Statt-halter der Bretagne ernannte. Da Vendöme erst vier Jahre altwar, musste natürlich ein Stellvertreter für ihn das Amt führen 1 ).
Der Herzog von Epernon hatte als Statthalter auch diewichtige Stadt Metz in seiner Hand. Da er aber dem Könignicht zuverlässig erschien, benutzte dieser im Jahre 1603 denAusbruch von Unruhen in der Stadt, um in eigener Person sichdorthin zu begeben, und den Befehl über die Festung dem ihmganz ergebenen Arquien, einem Bruder des Marschalls Montigny,zu übertragen' 1 ).
*) Vergl. den Brief Heinrichs an Gabrielle d’Estrees vom 14. Mai 1598.2 ) Sully, Oecon. Roy. Band II, K. 15. Bassompierre Mein. I. 97. DeThou, 1. 129.