Wü'rtemberg. 825
wartend, bis der Himmel seine Wunder thue. Dazu war die Presse gefesselter als je,jedem Strebniß fehlte der Beistand der Oeffentlichkeit, ein zeither ungekannter Jndiffe-rentismus verschmähte alle Politik; die Regierung, schonend in den Formen, für diematerielle Wohlfahrt besorgt, that Nichts, den Schlummer zu unterbrechen. Ent-muthigt vom gewaltigen Einfluß des trostlosen Augenblicks, keiner Morgenröthe ge-wärtig, in bitterem Unmuth, mit selbsteigener Hand das Schwert zerbrechend, und denRücken gewandt einem Schlachtfelde, wo weder Ehre noch Sieg zu holen, gab zur Pro-testation gegen den ganzen deutschenRechtszustand die unter dem Namen der „Opposition"beliebte Minorität der zweiten Kammer ihren Committenten eine Erklärung dahin ab,daß ste in Betracht aller Vergeblichkeit, die verfassungsmäßigen Rechte der Würtembergerin ihrer Wahrheit herzustellen, von der parlamentarischen Bühne abtrete und auf jedeWiederwahl verzichte. Der geringe Eindruck, welchen diese Erklärung hervorbrachte,offenbarte erst die durch Ertödtung alles öffentlichen Lebens im Volke verbreitete Theil-nahmlosigkeit. Allein auf dem Schauplatze blieb die Regierung zurück. Die Frist fürdie neuen Wahlen war kurz gewesen, die Eröffnung des Landtags stand nahe bevor unddi« letzte Bewegung im Volke war durch jenen Vorfall so plötzlich in Stillstand gerathen,daß es an Zeit und noch mehr an Gelegenheit und Absicht gebrach, der mit allmächtigemSiegerschritte auftretenden Regierung eine andere Protestation als den scheuen Gedankenentgegenzusetzen. Die öffentliche Meinung war verstimmt. Unter also gedrückten Ver-hältnissen, ohne jedes Gegengewicht, bei dem Mangel einer bestimmten Loosung undFahne mußten die Volksvertreter gewählt werden. Wer sind sie geworden? Kein ein-ziges publicistisches oder parlamentarisches Talent, kein Name von mehr als beschränkterlocaler Bedeutung darunter. Zu bald zwei Dritttheilen Staatsdiener! Das Volkdachte damals viel zu wenig über sich selbst und seine Bestimmung nach, als daß derrechte Schwerpunkt des Staates sich im klaren Bewußtsein vorfinden konnte. Zwischenden beiden Potenzen des Staatskörpers, zwischen der Volks- und Regierungsgewalt man-gelte jede höhere Freiheit, die sich allein durch ungebundene Discusston entwickeln kann.Der feinste formelle Mechanismus, wie künstlich er durch einen streng geregelten Po -lizei-und Beamtenstaat geschaffen ist, kann den breiten soliden Bau des Staatesin die Tiefen des Volkslebens niemals ersetzen. Daher ist selbst ein freier und aufge-klärter BeaMtenftaat seinem ganzen Begriffe nach von vornherein in Ursprung, Ge-staltung und Fortgang einseitig, entrückt das öffentliche Leben der Sphäre des Volksbe-wußtseins und löst dasselbe zu einer interesselosen Formel von Befehl und Ausführungauf. Dann würden die Gegner sagen : „es ist ja freie Volksvertretung da". Nein, imLeben, wie sie sein soll, ist sie nicht vorhanden, weil der Verwaltungsabsolutismus mitauswärtiger Hilfe siegte und der Glaube an die Wahrheit des Repräsentativ-systems verloren ist.
Die neue Kammer trat im Februar 1839 zusammen, und interesselos, wie sie ge-wählt worden, blieben ihre Verhandlungen. Ein neues Polizeistcafgesetzbuch und dieVerabschiedung desBudgets mochtendiewichtigstenArbeitendieserSession sein. WenigerTheilnahme hatte das Land noch niemals seiner Repräsentation geschenkt; das öffentlicheLeben war in eine eigentliche Versumpfung übergegangen, ein leidiger Optimismus griffum sich, der nach Außen gern vom Renommee der alten Freisinnigkeit Nutzen zog undnach Innen reagirte.
Es würde den Raum dieses Artikels überschreiten, die merkwürdigen Aeußerungenaufzuführen, welche von Männern in Amt und Würden in der traurigen Debatte überden traurigen Entwurf des neuen Strafprocesses geschehen sind. Hatten darum diewürtembergischen Stände so hohen Ruhm erreicht, um ihn wieder zu verlieren? Dennwas soll man sagen, daß, während in Preußen, dem absoluten Preußen, der Justiz-minister accusatorischen Pcoceß und öffentliches Verfahren beantragt, eine constitutionelleKammer sich mit großer Mehrheit für Inquisition, geheimes schriftliches Verfahrenaussprach? Aber weil in der Kammer zu viele Staatsvienec saßen, zeigte sich die großeAnmaßung der Männer „von Fach" gegen den „bürgerlichen Verstand", und die Abhän-gigkeit von der Gewalt. Als wenn ein Volk, das seit 25 Jahren seine Gemeindeverwal-