Druckschrift 
12 (1848) [Schl - Zwe]
Entstehung
Seite
761
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Vereinigte Niederlande. 761

Erklärung sind die beiden Kammern von Rechtswegen aufgelöst. Zwei neue Kammernwerden zusammenberufen und diese beschließen, in Uebereinstimmung mit dem Könige,über die der Revision unterworfenen Punkte.

Der achte Titel enthält transitorischeBestimmungen,ohne allgemeine undbeständige Bedeutung.

Um diese merkwürdige, unter den europäischen Constitutionen offenbar die größteSumme politischer Freiheiten enthaltende Verfassung ihrer ganzen Bedeutung nachrichtig zu beurtheilen, ist nothwendig, auf die Umstände, unter welchen sie entstand, nä-her einzugehen; denn es dürften sich wenige Monumente dieser Art finden, welche in ei-nem so hohen Grade von den Stimmungen und Verhältnissen des Augenblicks, in demsie wurden, beeinflußt sind, als das belgische Grundgesetz. Die Unvollkommenheiten undMängel des holländischen hatten dem Lande während der Vereinigung mit den nördlichenNiederlanden so viel Nachtheile verursacht, daß der Congreß bei der Abfassung der neuenConstitution vor Allem suchen mußte, dieselben zu vermeiden. Seine Tendenzen wur-den daher in mehr als einer Beziehung vorherrschend negativ, das Uebergewicht, welchesdie Verfassung von 1815 der Krone gegeben hatte, wurde von den Meisten als eine derHauptursachen betrachtet, auf welche die Uebelstände, die zuletzt die Revolution herbei-geführt hatten, zurückzuführen seien. Um die Wiederkehr derselben unmöglich zu ma-chen, suchte man die Befugnisse der königlichen Gewalt so viel als möglich einzuschränken,ihr nur die unumgänglich nothwendigen Attributionen zu lassen. Dagegen wurde derWirkungskreis der Kammern aus eine Menge von Dingen ausgedehnt, die in den meistenRepräsentativverfassungen außerhalb desselben liegen, und wenn die frühere Verfassungabsichtlich der Krone eine Präponderanz gab, welche das Gleichgewicht unter denGewal-ten von vorn herein zerstörte, so beging dies neue Grundgesetz denselben Fehler zu Gun-sten des Parlaments. Der Vorwurf, aus einem Extreme in das andere gefallen zu seinund die richtige Mitte bei der Vertheilung der Befugnisse an die verschiedenen Elementeder öffentlichen Gewalt nicht eingehalten zu haben, kann mit Recht dem Congresse ge-macht werden. Das Königthum, oder welchen anderen Namen man der Centralgewaltgeben will, ist eine zu wesentliche Grundbedingung der gesellschaftlichen Ordnung, als daßseine Gegenwart, sein lebendiges und thätiges Mitwirken an der Begründung der Verfas-sung nicht eine unabweisbare Nothwendigkeit wäre. Bei der Begründung der belgischenVerfassung war dasselbe aber in keiner Weise vertreten, seine Rechte, die ihm unentbehrli-chen Befugnisse, um im Interesse der Gesellschaft thätig zu sein, wurden nicht in ihremganzen Umfange anerkannt und gewürdigt, nur wenige Stimmen erhoben sich zu ihrerVertheidigung; der Congreß, die Bedürfnisse der Zukunft weniger bedenkend als dieForderungen der Gegenwart, der Stimmung des Moments üachgebend, gab dem Landeeine Organisation, welche offenbar bei Weitem mehr von der Ansicht ausgeht, daß derUnterthan gegen die königliche Gewalt zu schützen oder mit zahlreichen Garantieen undCautelen gegen ihre Uebergriffe zu umgeben sei, als sie von der Ucberzeugung durchdrun-gen ist, daß die Gleichstellung derselben mit anderen verfassungsmäßigen Gewalten einestrenge Consequenz des konstitutionellen Princips selbst ist. Abgesehen davon, befandsich aber der Congreß außerdem noch in einer nickt zu ändernden Abhängigkeit von anderenVerhältnissen, die nicht sowohl aus der Richtung der öffentlichen Stimmung im Augen-blicke der Abfassung des Grundgesetzes, als aus der gegenseitigen Lage der Parteien, inwelche das Land zerfiel, hervorgingen. Die Revolution und alle Ereignisse, welche sievorbereitet und herbeigeführt halten, waren nur durch die engste Vereinigung der Katholi-ken und Liberalen möglich gewesen; das gemeinschaftliche Interesse hat diese Union ge-schaffen und der gemeinschaftliche Zweck, Abstellung der Beschwerden zu erhalten, ihrBestand gegeben. Man hatte sich, so lange es noch galt, die holländische Herrschaft zubekämpfen, mit dieser äußerlichen Gemeinschaftlichkeit begnügt, und von beiden Seitenwaren die unverträglicheren Meinungselemente für den Augenblick in den Hintergrund ge-treten. Als aber der Zweck erreicht, die Unabhängigkeit errungen, da war zu.befürchten,daß die Gegensätze, welche zwischen der liberalen und katholischen Partei inj mehrfacherBeziehung bestehen, die Herstellung der Einheit, welcher der junge Staat.vor Allem