Druckschrift 
12 (1848) [Schl - Zwe]
Entstehung
Seite
754
Einzelbild herunterladen
 

754 Vereinigte Niederlande. ^

wurden. Das Land hatte außerdem während 8 Jahren die außerordentlichsten Lasten gi- -tragen, um die Armee immer kampfsertig und auf dem großen Kriegsfuße zu erhalten,Rüstungen, die nach dem allergeringsten Anschläge für die ganze Dauer wenigstens ISOMillionen Gulden gekostet hatten. Was der Handel und die materiellen Interessen desLandes überhaupt durch die im Jahre 1832 angewendeten Zwangsmaßregeln, die Blokadeder Schelde und der ganzen holländischen Küsten und den achtjährigen Kriegszustand ver-loren, ist unberechenbar. Als einzigen Vvrtheil für so großeOpfer brachte der Definitiv-vertrag di« Nichtliquidation des Tilgungssyndicats, dessen Auseinandersetzung in den ffrüheren Stipulationen gefordert worden war. Die Regierung gewann allerdings dabeidie Unterdrückung einer Veröffentlichung, die ihrem bei der Verwaltung der Finanzen be-folgten Systeme nur nachtheilig sein konnte; aber das war keine Entschädigung für dieVerluste der Nation. Dieselbe hatte während dieser ganzen Periode eine höchst achtungs-werthe Gesinnung gezeigt; in den ersten Jahren nach 1830 herrschte ein merkwürdigerpatriotischer Aufschwung, das Widerstandssystem der Regierung wurde mit Eifer unddem Grade von Begeisterung, dessen der kalte und besonnene Volkscharakter fähig ist,unterstützt. AlS sich aber späterhin die Unmöglichkeit herausstellte, auf diesem Wege zueinem befriedigenden Resultate zu gelangen, und als dessen ungeachtet das Cabinet beiseiner Weigerung, zu einem friedlichen Abkommen die Hand zu bieten, Jahre lang be-harrte, und diese Politik dem Lande die außerordentlichsten Anstrengungen, die allerbedeu-tendsten Opfer und Verluste auflegte, da wandte sich die öffentliche Meinung eben so sehrgegen das Verfahren der Regierung, wie sie früher für dasselbe gewesen war. Die Kam-mer hatte seit mehreren Jahren schon dringend auf Abänderung desselben bestanden; alsdie Unmöglichkeit, länger bei seinem Systeme zu beharren, den König endlich zur Ab-schließung des Friedens zwang, ging sie weiter und verlangte, durch die Erfahrung derletzten 15 Jahre belehrt, daß endlich zu der so oft vorgeschlagenen Reform des Grund- ^gesetzes geschritten werde. Die Opposition verlangte Oeffentlichkeit der Finanzverwaltung,Verantwortlichkeit der Minister, das Recht für die Generalstaaten, die Colonialangelegen-heiten mit dem Könige zu leiten, mit einem Worte alle Reformen, welche nöthig waren,um das System der Repräsentativregierung und alle Garantieen des konstitutionellenLebens in die Staatsverwaltung einzuführen. Den meisten Werth, und mit Recht, legtesie auf die Umänderung der Finanzverwaltung; seit dem Jahre 1830 war die öffentlicheSchuld um 197,257,900Fl. vermehrt worden und die für die Verzinsung der Gesammt-schuld nöthigen Fonds aus 37,013,705 Fl. jährlich angewachsen. Wurde nicht Ordnungund Oeffentlichkeit in die Finanzen gebracht, so lief der Staatscredit, der in der letztenZeit nur durch die Hilfe der Colonieen, zum Theil sogar nur durch di« Hypolhecirung der-selben aufrecht erhalten war, die größte Gefahr. Diesen Forderungen gegenüber be-schränkte sich die Regierung darauf, nur die durch den Vertrag vom 19. April 1839 un-umgänglich nöthig gewordenen Reformen des Grundgesetzes vorzuschlagen, die neue Um-schreibung einiger Provinzen und andere durchaus rein formelle Modifikationen, vondenen die wesentlichen Mängel und Unvollkommenheiten der Verfassung auch nicht imEntferntesten berührt wurden. Es erfolgte nun eine große Aufregung; die Opposition,der Sympathie und Unterstützung der Nation gewiß, nahm in den letzten Monaten desJahres 1839 und während der Session von 1840 eine so entschiedene Stellung an, daßdie Regierung, sie mochte wollen oder nicht, zur Nachgiebigkeit gezwungen wurde und, fum den Schwierigkeiten ihrer Lage, die mit jedem Tage größer und drohender wurden, zuentgehen , sich endlich entschloß, den Generalstaaten am 18. März 1840 sieben neue aufdie Reform des Grundgesetzes bezügliche Entwürfe vorzulegen, welche den Wünschen derNation mehr als die früheren entsprachen. Nach einer langen und lebhaften Diskussionwurden endlich am 4. September 1840 diejenigen Modifikationen der Verfassung gesetz-lich publicirt, welche als nothwendig erkannt waren, um dem Königreiche der Niederlandeden vollen Genuß der konstitutionellen Freiheit und der Vortheilt und Garantieen des Re-präsentativsystems zu sichern. Diese Reformen setzen folgende Hauptpunkte fest: dasStimmrecht in den Städten und auf dem Lande soll nicht mehr wie bisher durch die Pco-vinzialstatuten, sondern durch ein Gesetz, also unter Mitwirkung der Generalstaaten, ge-