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Daß Schmal; eigentlich nicht aus eigenem Antriebe gehandelt hat, sandern dazu an- !geregt worden ist, wurde damals allgemein geglaubt, und Schleiermacher sagt es in s.iner !Schrift S. 4L offen heraus.
Außer der Niebuhr'schen und Schleiermacher'schen Schrift erschien auch noch eine >Zahl anderer, namentlich von Koppe, L. Wieland; und da die in und außer Preußendurch diese Denunciation angefachte allgemeine Entrüstung immer heftiger zu werdendrohete, so glaubte die preußische Regierung, dieser ganzen Geschichte sofort ein Ende Imachen zu müssen und zu können. Unter dem 6. Jan. 1816 erschien eine Cabinetsordre i
des Inhalts: der König selbst habe den Tugendbund als Beförderungsmittel des Palriotis- >
mus genehmigt; später habe die Lage des Staats es nothwendig gemacht, den Verein auf-zuheben. Die Cabinetsordre stellt dem Tugendbund selbst ein sehr rühmliches Aeugniß ausin den Worten: „Seitdem haben dieselben Grundsätze und Gesinnungen, welche die erste„Stiftung desselben veranlaßten, nicht blos eine Anzahl der vorigen Mitglieder desselben,„sondern die Mehrheit unseres Volkes beseelt, woraus unter der Hilfe des Höchsten die„Rettung des Vaterlandes und die großen und schönen Thaten hervorgegangen sind, die„sie bewirkt haben." Jetzt, wo der Friede wiederhcrgestellt sei, dürfe alle Bürger nur «inGeist beseelen, und nun ward das Edict vom 20. Oct. 1798 in Betreff der geheimenVerbindungen, die dem Staat gefährlich werden könnten (—dasselbe Gesetz, das späterder preußische Justizminister Mühler den preußischen Advocaten oder Justizcommissareneinschärfke, welche im Juli 1843 zu der allgemeinen deutschen Advocatenversammlung nachMainz sich begeben wollten), in Erinnerung gebracht und endlich der Streit über solcheGesellschaften für unnütz erklärt und geradezu verboten, ferner Etwas darüber drucken zulassen. Schmalz hatte, wie er selbst erzählt, seine Schrift an verschiedene Fürsten ge-sendet und erhielt auch sofort, wie zu erwarten stand, seinen Lohn, nehmlich zunächst denkönigl. würtembergischen Orden für das Civilverdienst und den königl. preußischen rothenAdlerorden 3. Classe. Er bekam übrigens auch von der andern Seite noch Etwas für seine iDenunciation, was er schwerlich erwartet hatte; denn seitdem ist unsere Sprache zu Bezeich-nung solcher Subjecte, welche Mistrauen zwischen Fürst und Volk durch falsche Angebereizu stiften suchen, mit dem Worte Schmalzgesellen bereichert worden; eine gerechteStrafe dafür, daß er in das gehässigste aller Gewerbe, das der römisch-despotischen De-latoren gepfuscht hatte.
Seitdem ist der Tugendbund ganz verschollen, zumal da bald daraus die sogenanntendemagogischen Untersuchungen, über deren politischen Zusammenhang mehrereSchriften, zum Theil verbotene, insbesondere auch die vorhin angeführte unverbotene vonWelcker, merkwürdige Aufschlüsse enthalten, begannen und die Carlsbader Beschlüssezur unmittelbaren Folge hatten. vr. Scheidler.
Türkei, osmanisches Reich. — Das Volk der Osmanen hat Europa längerals ein Jahrhundert hindurch mit Schrecken erfüllt, denn seiner rohen Naturkraft undseinem religiösen Fanatismus stand damals nur politische Jntrigue und geistlicher Trostgegenüber. Die Ungarn und Polen waren die Völker, an deren festem Willen und un-verwüstlicher Nationalität sich der Strom der türkischen Invasion brach. Der später er-folgte Verlust der Selbstständigkeit dieser Völker, gewiß ein bittrer Lohn für so große An-strengungen zur Rettung Europas, steht vielleicht mit jenen aufreibenden Kämpfen nichtaußer aller Verbindung. Seit länger als einem halben Jahrhundert wird das Bestehender türkischen Herrschaft in Europa von der Kunst der Diplomatie sorgfältig gehegt und ^gepflegt, weil „diese die unabsehbaren Folgen bedenkt, welche das plötzliche Verschwindendes osmanischen Reichs aus dem allgemeinen Staatenbund nach sich ziehen müßte."Deshalb, so entschuldigen die Diplomaten, soll man es ihnen nicht verdenken, daß sieeine solche Katastrophe möglichst in die Zukunft zu schieben trachten. Dazu kommt, daßdie türkischen Herrscher, obwohl sie nicht aus sogenannten ebenbürtigen Ehen hervorgehen,doch unter dem Princip der Legitimität einen sichern und vollständigen Schutz finden, sodaß jeder ihrer Macht unterworfene Volksstamm in ihnen diese angestammten Herren zuerblicken und zu verehren von der höhern europäischen Staatskunst angehalten wird.
Auf diese Weis« hemmt man also auch ein Zertrümmern der türkischen Herrschaft von