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Schlözer, August Ludwig vo«.
Vorhänge. Keiner thut's Maul auf, und die Herren sprechen immer von Freiheit dabei!Heraus damit, wer ein gutes Gewissen hat. Publicität ist der Puls derFrei-heit. Mache nur ein muthiger Mann die Probe bei ihnen- Erstaunen wird man erst-lich, dann (vergeblich) inquiriren, zuletzt werden alle Menschen sagen: gedruckt mußwerden, Das hatten wir silbst eher thun sollen." Allein kaum war Waser's Aufsatz imMarz 1780 nach Zürich gekommen, als Untersuchung gegen ihn verhängt, er zumTode verurtheilt und am 27. Mai 1780 hingerichtet wurde, da ihm das bei dieser Ver-anlassung entdeckte Verbrechen der Unterschlagung einer wichtigen Staatsurkunde nachqe-wiesen worden war*). Auffallender Weise hatte sich indessen das Verdammungsurtheilwesentlich nur auf die Bekanntmachung in dem „Briefwechsel" bezogen, zum neuen Be-weise, daß die Oessentlichkeit in den Augen der Oligarchie als das größere Verbrechen galt;und überdies war die Untersuchung so formlos geführt worden, daßSchlözer immerhinUrsache hatte, laut anzuklagsn und den Himmel um Rache anzurufen. „Waser's Blut",so wiederholte er noch im Zahr 1783, „raucht noch und wird und muß rauchen, so langees Geschichte giebt."
Vor und nach diesem Ereignisse, wodurch Schlözer tief erschüttert, aber nachseiner kräftigen Natur für den Kampf gegen Willkür und Geheimnißkrämerei, gegen gei-stigen und weltlichen Jesuitismus und Geistesdruck nur mehr angefeuert wurde, hatte ermannigfache Fehden theiis mit Reichsständen, als Baiern, Hessen-Darmstadt, Hildes-heim, theils auch mit Landständen, wie mit denen von Mecklenburg, die er „privilegirteLandesverräther" nannte, wenn sie mit kastenartiger Selbstsucht nur ihre Standesinkercs-sen ins Auge faßten. Besonders heftig wurde der von 1781 bis 1788 fortgesetzte Streitmit dem Fürstbischöfe von Speier. Schlözer hatte diesen wegen der Verdammungder von Feder herausgegebenen Moral und bald darauf noch heftiger wegen einer imBisthum erhobenen sehr empörenden Leibeigenschaftsabgabe angegriffen. Hiernach er-ließ der Fürstbischof ein Rundschreiben bei den Reichstagsdeputirten gegen den „Reichs-feind" Sch lözer, worin er, wenn nicht im Styl, doch im Sinne der neueren Zeit,unter Berufung auf „Reichsgesetze und Censur" von einer „Aufhetzung der Unterthanen"durch den „Apostel der neuen Philosophie" sprach, und dessen „aus Hunger oder Gewinn-sucht" geschriebene Schriften „Eharteken" nannte, „die gleich nach ihrer Geburt hättenvernichtet oder als Maculatur und zu den Lustbällen hätten verschlissen werden sollen."Auch wurde zum Wenigsten die „Strafe der Ehrlosigkeit" gegen denselben „niederträchti-gen Schriftsteller" verlangt, mit dessen ruhmvollem Namen zufällig auch der rühmlosedes Fürstbischofs von Speier der Nachwelt überliefert worden ist. Das deutsche Reichwar damals keine zur Erhaltung der Ruhe und Sicherheit gegründete wechselseitige Asse-curanzanstalt gegen Freimüthigkeit und Wahrheit, und daher blieb das Rundschreibeneben so erfolglos als die vom Fürstbischöfe schon früher dem Könige Georg III. einge-reichten Beschwerden.
Auch in zahlreiche literarische Zwistigkeiten mit Privaten sah sich der streitfertigeSchlözer verwickelt, wie mit Trenk, mit Schwach, dem Herausgeber des PolitischenJournals, und namentlich mit Büsch, der die besonderen Interessen Hamburgs, imvermeintlichen Gegensätze gegen das deutsch-nationale Interesse, zu vertreten bemüht war.Schlözer hatte Auszüge aus englischen Zollregistern mitgetheilt und hiernach bewiesen,daß Deuischland in seinem Verkehr in großem Nachtheile stehe. Später erhob sich über dievon den Hanseaten im Kriege gegen Frankreich mit vermeintlichem Recht geforderte Neu-tralität lebhafter Streit, der ihm zu einem Briefe an Büsch Veranlassung gab, worin ersich über die hanseatische Handelspolitik in seiner derb verständigen Weise ausspricht. Dadie Verhandlungen über die zwitterhafte Stellung der Hansestädte gerade jetzt wieder ander Tagesordnung sind, so mag hier Schlözer' s Brief seinen Platz finden:
*) Die später aufgetauchte Behauptung von der Unschuld Waser's am Verbrechen derUnterschlagung hat sich als grundlos erwiesen.