ein Ordcnsstern wölbte, faltete seine weißen Hände unter-halb der Brust und sagte mit wohllautender Stimme:„Gott segne Seine großherzogliche Hoheit!"
„Sie vergessen, Herr Hauptmann," sagte Herr vonKnobelsdorff lächelnd, „daß Sie mit Ihren Konstatie-rungen in meine Rechte und Pflichten eingreifen. Bevorich nicht über die Sachlage gründlichste Erhebungen an-gestellt, bleibt die Frage, ob Prinz oder Prinzessin, durch-aus unentschieden. . ."
Man lachte hierüber, und Herr von Lichterloh ant-wortete : „Zu Befehl, Exzellenz! Ich habe denn auchdie Ehre, Euere Exzellenz in höchstem Aufträge zu er-suchen ..."
Diese Wechselrede bezog sich auf des StaatsministersEigenschaft als Standesbeamter des großherzoglichenHauses, in welcher Eigenschaft er berufen und gehaltenwar, das Geschlecht des fürstlichen Kindes nach eigenemAugenschein festzustellen und amtlich aufzunehmen. Herrvon Knobelsdorff erledigte diese Formalität in dem soge-nannten Frisierkabinett, wo das Neugeborene gebadetworden war, verweilte sich aber länger dort, als er selbsterwartet hatte, nachträglich stutzig gemacht und angehaltendurch eine peinliche Beobachtung, über die er zunächstgegen jedermann, ausgenommen gegen die Hebamme,Stillschweigen bewahrte.
Die Doktorin Gnadebusch enthüllte ihm das Kind,und ihre hinter den dicken Brillengläsern geheimnisvollglänzenden Augen gingen zwischen dem Staatöministerund dem kleinen, kupferfarbenen und mit einem — nureinem — Händchen blindlings greifenden Wesen hin und
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