80Gülich= und BergischeClöstern oder anderen incorporirt / sollen gerührte unsere Ambtleuthund Befelchhaber Uns die Gelegenheit mit allen nohtüͤrfftigenBericht verstendigen / umb bey den jenigen welchen solche incorpo-rationes in vorigen Zeiten vergönt / daran zuseyn / und dieselbigtzuerforderen / gemelten Pastorn ein ehrlich und zimblich Hinkom-mens und Competentz zu zuordnen.Die Sendt jahrlichs halten zulassen.CS sollen auch zu Außrottung der Boßheit / Sün-den / Laster und Schande / unser Ambtleuth undBefelchhaber daran seyn / daß die Sendt an allenOertern jahrlich vermög unser hievor außgangener Ordnung und Befelchs gehalten / kein Gottes-lästerlich und unehrlich Leben und Handel / als Ehebrecherey / diemit ihren Verwandten sich anlegen / offenbahre Hurerey / Kuppe-lerey / Fluchen und Schweren / Übelhaltung und Beschwerungder Eltern/ Wucherey/ Betriegerey/ Wicheley/ Wahrsagen / Beschweren und Zauberey / auch kein wissentliche Auffenthalter undFörderer solcher und dergleichen Laster und Schande gestattet /sondern dieselbige Mängel und Gebrechen gäntzlich abgeschafft / gebessert und die Ubertretter wie sich gebührt gestrafft werden.In beschwerlichen bedencklichen Sachen / oderdarvon nicht gnugsamb Bericht vorhanden /Raht zubegehren.Amit unsere Ambtleuth und Befelchhaber allen ob-gemelten Articulen desto besser und bestendiger zuleben / sollen sie jederzeit / da ihnen etwas beschwetlichs und bedencklichs / oder davon sie nicht gnugsamen Bericht hätten fürfallen würde / Vns / undin unserm Abwesen / unsern Räthen bey der Cantzley / die Gelegenheit zuschreiben und verstendigen/ und also derselben Gutbedäncken und Raht / wie die Sachen zuthun / begehren / und Befelch-erwarten.Daß ein jeder seyn Ambt ehrbahrlichund trewlich bediene.Eschließlich sollen unsere Ambtleuth und Befelchhaberunsere Aembter zu unserm meisten Nutz und Besten-auchS
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Gülich und Bergische Policey-Ordnung deß Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gülich, Cleve und Bergh, Graffen zu der Marck und Ravenßberg, Herrn zu Ravenstein, etc. ...
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80
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