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Gülich und Bergische Policey-Ordnung deß Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gülich, Cleve und Bergh, Graffen zu der Marck und Ravenßberg, Herrn zu Ravenstein, etc. ...
Entstehung
Seite
14
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Gulich= und BergischeStarcke und Gesunde inländigebekante Müſſiggänger.Ergleichen sollen auch keine starcke oder gesund-inländige und bekante Müssiggänger / es sey unterwelchem Schein es wol / in einigem Ort gestattetunterschleifft / auffgehalten / behauset oder beher-bergt werden / dan allein in Städten / Flecken undansehnlichen Dörffern umb ihren Pfänning zuzehren / undehrlicher Handlung zugebrauchen und zuernehren. Welche ab-keine Güldt oder Renthen haben / und sich keines HandwercksKauffmanschafft oder anderer ehrlicher Handlungen ernehren / sol-len unsere Ambtleuth und Befelchhaber nach denselbigen erfahren / und sich erkündigen / und wan der Verdacht bey den Pesohnenerfunden / sie fürbescheiden / und erfragen / woher ihn solch Geldtdavon sie zehren / komme / dieweil sie doch kein namhafftige Handtierung/ Kauffmanschafft oder Handwercker treiben und gebrauchen / auch sonst an ihren Güter des nicht haben. Wo alsdan dieselbige Persohnen kein bestendige und ergründte Vrsachen des anzuzeigen hätten/ und der Verdacht also auff ihnen ligen bleib / solen sie gefäncklich angenommen/ und der gebühr gegen sie vortgefahren und gehandelt werden.Heyden oder Zigeuner.Je Heyden oder Zigeuner / sollen nicht gelitten /det oder vergleidt werden / sondern wo sie betrettenjemandt mit der That gegen sie handlen würdt / der sdaran nicht gefrevelt noch unrecht gethan haben.Aergerlich unehrlich Leben und beywohnen / auchoffentlicher Ehebruch und andere Laster.Jeweil auch viel leichtfertiger Persohnen in ärgerlichennehrlichem Leben und beywohnen / auch etliche in0fentlichen Ehebruch und andern Lastern geduldetungestrafft bleiben / dardurch der Almächtig hoch erzürnet /der negst zum Bösen verursacht / derhalben wollen Wir / daßchem keins wegs länger zugesehen oder gestatt/ sonder die Ube-fahrer angenommen / und der gebühr gestrafft werden.Noh