Register.Speck / Olig / Butter / ꝛc. suchDie Strassen wochentlich vor sei-Fette=Waar.nem Erb zu einigen.Sonn- und Feyertag vor Endt derStrassen / Item Landstrassen / suchPredig und Kirchen=Aembter keinWege.Strassen durch die Beampten vhe-kauffen noch verkauffen zuhalten / beyverluß der Waar.lich und sicher zuhalten.Strassenschender / such Friedbre-Eſſende Speiß mag vor der Pre-verkaufft werden. 31. 32.cher / Item Landzwinger.An Sonn= und Feyrtagen unterT.der Predig und Kirchen-Aembter aufdem Kirchhoff mit unnützem Ge-Tächer in den Städten mit Leyenschwätz nicht umbzugehen.oder Pfannen und nicht mit stroh zu-Spital durch die Beambten / Städtdecken.und Communen fleissig zuhandhaTaglöhner / such Arbeits=Volck.37. 38.Thäter so entweichen / sollen da sieIhre Gefällen zu der nohtürfftigenbefunden Abtracht thun / oder mitArmenund guten barmhertzigenRecht an dem Ort da die That ge-Sachen zukehren.schehen / sich verthetigen.Der Spital= und Kirchen=Güter,So sie nicht anzutreffen / ihre Gü-so umb ein geringes verpacht / durchter zuzuschlagen / auffzuschreiben / undBeampten Provisoren und Kir-verzeichnuß in die Cantzley zuschicken.gemmeistern / zu dern meisten Profit65. 66. 93.uthun.Solche nicht zuvergleiten / dan mitAuch die Gelegenheit darab ihrer66.F. G. Bewilligung.zu überschreiben.Wie solcher Zuschlag und Annota-pitalmeister sollen fleissig Auff-tio bonorum zu geschehen.wegen der unbekanter BettlerIn Theurer=Zeit kein Korn auffhabenFürkauff auffzuschütten.Spliß auß einem Sattel=SchatzTodtschläger nicht zuvergleiten. 7.dienst-Gut so verkaufft/ mag derSuch ferner Friedbrecher / sonder-und in Entstehung dessen /lich die Rechts=Ordnung fol. 175. daeines Splisses auß seligemsolches zum theil geendert.die Vernäherung thun. 57. 58.Todtschläger und muthwillige Ge-Steelen die breidt an den Stegernwalt Thäter auff frischer That anzu-zumachen.49. 50.greiffen / und mit dem GlockenschlagStegeren und Zäun nicht zu hoch66.zumzuverfolgen.49. 50.Tyriackels=Krämer oder Quacksäl-Stochfisch / Schollen / Butter / rc.ber sollen nicht gestattet werden. 13.ſetteWaar.Ihre Krämereyen anzuhalten. 13.Strassen oder Gassen durchTrunckenschaft zuvermeiden. 17.hauer.nicht zuverengen noch zu-Auch noͤhtigen in Zudrincken.überst41.Übelthat und Laster auß Truncken-Strassen da die Fuhren hingehen /heit begangen arbitrarie zustraffen. 17.zu stein.legen.V.Solche Steinwege soll jeder Bur-seinem Erb biß zur halbenVerckenstelle auff der Strassensen / das übrige Bürgermeisterstellen.nit zumachen / noch mit den Schwei-42.nen den Nachbarn Gestanck zuzufü-den Strassen keine Bäumzeingarten zu pflantzen.42. gen.Vertrage
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Gülich und Bergische Policey-Ordnung deß Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gülich, Cleve und Bergh, Graffen zu der Marck und Ravenßberg, Herrn zu Ravenstein, etc. ...
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