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Gülich und Bergische Policey-Ordnung deß Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gülich, Cleve und Bergh, Graffen zu der Marck und Ravenßberg, Herrn zu Ravenstein, etc. ...
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Das andersich jeder enthalten unter gleichmäs-Sacramentierer seyn / welche lehren daß im Sacrament des Altarsſiger Straff.Such ferner Buchtrucker.kein wahrer Leib und Blut wesentlichSchüler so arm mögen bey Tagund gegenwärtig sey.4. s.vor den Thüren / doch niemand auffSondern wollen daß er allein fi-den Strassen nachlauffen.gurlich / bedeutlich oder gar nicht daSchulmeister sollen sich der armeiSchüler erkündigen und ihnen dasSattelgüter such Schatzgütter.bitten zulassen.Saltz / Butter / Keeß / such setteDes Sommers nach Sonnen Un-Waar.tergang / und Winters nach acht Uh-Schatzgüter mögen nicht vertheilt,ren vor den Häusern kein Almosen zuversplissen noch verbracht werden ohnihrer F. G. Bewilligung bey Peen 25.heischen.Lateinische Schulen da dieselbigeGoltgulden.abkommen / wiederumb auffzurichUnd ist die Vertheilung sonstenkrafftlos.56. 57.ten.Gelehrte und fleissige SchulmeisterSollen derwegen in Erbtheilungeneiner so von den Eltern darzu verordzubestellen.Da auß Mangel der Besoldungnet / oder sonst am bequemsten / odekeine geschickte Persohnen zubekom-dem es das Loß gibt bey dem Gut ver-men / Ihrer F. G. umb Fürsehungbleiben / und die andere Erben mit ei-nem Erbgelt abgegüt werden. 57.zuthun anzuzeigen.Schornstein und Rauchlöcher sol-Schatz= und Dienst=Güter so sie vonlen nicht zur Seithen außgehen sonder Ritterschafft und andern Freyendern auffrichtig und wohl versorgterworben / sollen den Schatz undDienſt davon leiſten.74-75werden.Auch von denen die sie inwendig 30.Schornstein such ferner Feurstette.Jahren acquirirt.Schornsteinfeger such KesselbAuff Schatzgüter mögen die Erb-Schrifften und Bottschafftenund Eichen=Höltzer nicht dan zu BawSectarien und Auffrührer den B.derselben nach vorgehender Besichti-fehlhabern zu überantwortengung abgehawen werden.anzumelden.Schatz soll nicht verdunckelt undSchultheiß und Befelchhaber se-niemand damit verschönet werden. 75len bey Satzung der essendetIn Schlägereyen mag jedwederseyn.den Zänckeren Fried gebieten.Schultheiß / such ferner in AmbtDie darauff kein Fried geben wür-leuth.den / nach Gelegenheit gefänglich anScheuren und Ställe weit von denzunehmen.Häusern zubawen.Die sich mit Gewalt darwieder set-Schwerer such Flucher.zen / mag männiglich mit der ThatSend jahrlichs zu Außrottung dahandlen damit sie zur Gefänchnuß ge-Boßheit / Sünden und Schandbracht werden / so der Schläger oderhalten.Auffrührer beschädigt oder entleibt /Sequestration nicht liederlich / son-soll unstraffbar seyn.dern da es die Rechten vergönnen /Schlenuner / Verthöner und pro-digis soll die Verwaltung ihrer Güterzugeſtatten.In Streitiger Possession, daverbotten / und ihnen Curatores gesetztwerden.viel der Erbschafft anmassen / hat dieSequestration platz.Schmeh= und Schand=Gedicht sollSped/