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Gülich und Bergische Policey-Ordnung deß Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gülich, Cleve und Bergh, Graffen zu der Marck und Ravenßberg, Herrn zu Ravenstein, etc. ...
Entstehung
Seite
85
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Policey=Ordnung.widerwertig erzeigen sollen. Dergleichen wollen Wir / das nochmals unsern außgangenen Mandaten / die Lediggänger und starckeBetler / auch welche kein Gewerb antreiben / und in den Herbergenverdächtiger Weiß ligen / und ihren Vnterschleiff haben / und sonstdie Frembde Inkömlingen / daß deren keine nicht / dann wie unserevorige Befehlen mitbringen / einzunehmen und zugedulden / be-treffend / stracks gelebt. Dieweil auch von wegen der Heckherber-gen / so an den ungewöhnlichen Strassen und Wälden / wie imglei-chen in den Städten und sonst auff dem ebenen flachen Lande vor-handen / allerhand Vnterschleiff und Auffenthalt dieses schädlichenfriedhessigen Gesindes sich erängen / so ist unser ernstliche Meinungund Befelch / daß ihr unsere Ambtleuthe und Befelchhaber / die-selbige in unsern Aembtern ewers Befelchs jedes Orts / da die be-funden / der Gebühr abschaffet / und hinfüro / damit solchem Vn-heil und hochnachtheiliger Gefahr fürkommen / nicht gestattet / wieihr dan auch die jenige / so gegen unsere Befelchen mit Unterschleif-fung und Auffenthaltung solcher Strassenschänder und andererverdächtigen bißher gehandelt / und derhalben noch ungestrafft.neben obgemelter Abstellung zu gebührlicher Abtracht anzuhalten.sonst in diesen und andern Sachen unsern vielfältigen außgan-genen Befelchen / Mandaten / Edicten und Policey-Ordnung alleshalts / mit mehrerem Ernst und Fleiß dan biß daher beschehen /rcklich nachzusetzen / bey Vermeidung unser Ungnad und Ent-etzung ewer Aembter und Diensten. Darnach wisset ihr euch zu-richten / und Wir versehen Uns dessen also zu euch gäntzlich. Ge-u Cleve unter unserm hierauff getrücktem Secret-Siegel / amMonahts Tag Junii, im fünffzehnhundert und sechs und siebent-zigsten Jahr.Gemeine Befelchschrifft von Nachtragenund Brauch der Büchsen und Rohren.Achdem Uns auch täglich viele Niderschläge undWiederwertigkeiten / so in Vnsern Fürstenthumbenund Landen mehrentheils durch der Thäter Vn-fleiß / Unverstand und Unachsamkeit ihrer Rohrverursacht / vorkommen / ingestalt daß Wir zuAbwendung solchen Unheils eine Nohturfft erachten / nicht alleinVnterthanen sich unser außgekündigter Policey-Ord-dem gemeeß zuverhalten / sondern auch ihre Rohr undWehrL 3