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Gülich und Bergische Policey-Ordnung deß Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gülich, Cleve und Bergh, Graffen zu der Marck und Ravenßberg, Herrn zu Ravenstein, etc. ...
Entstehung
Seite
29
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Policey=Ordnung.werden sollen / damit aber solches alles desto bestendiger und unver-dächtiger zugehen möge / auch uns an unsern Bruchten nichts ver-dunckelt werde / so soll unser Schultheiß / oder ander unser der-gleichen Befelchhaber / in einer jeden Stadt und Freyheit / mit beysolcher Satzung und Verordnung der Straff seyn mögen / undauff den Dörffern sollen unsere Ambtleuthe und Befelchhaber sol-ches alles verrichten / und ins werck stellen lassen.Von Besichtigung Maaß / Ellenund Gewicht.ES sollen auch unsere Befelchhaber und Burgermeisterjedes Orts / zum wenigsten viermahl im Jahr alleMassen / Gewicht und Ellen besichtigen / und so ferndie bey jemandt unrecht befunden / den oder dieselbigemit Ernst / und wie sich gebührt / nach Gelegenheit dafür straffen /nemblich was Falsch / und auß Auffsatz Unrecht / auch Criminallbefunden / daß solch durch unsern Befelchhaber gestrafft / wasaber sonst ungefehrlich / oder auß Nachlässigkeit versehen / und bür-gerliche Sachen und Straffen wären / durch die Burgermeistergebüst werden.Von den Ambachts und Werckleu-then ins gemeinAn soll mit fleiß daran seyn / daß allerley gute Handt-wercks-Leuth mit der Wohnung in unsere Städteund Flecken sich begeben/ die einem jeden willig seynDumb ein zimblich und billig Geld zu arbeiten. Undsollen die Taglöhner und Arbeits-Volck in ihrer Arbeit sich trew-lich / fleissig und gebührlich halten / auch mit zimblichem und ge-wöhnlichem Lohn zufrieden seyn.Jedoch sollen unser Befelchhaber und Burgermeister in denStädten / nach Gelegenheit der Zeit / und Theurung / des Jahrs,die Belohnung zuhöhen und zu mindern / auch daran seyn / daßalle Waar / so die Taglöhner gebrauchen / darnach gesetzt und dieAußwendigen so auff den Marck oder andern Tagen in unsernStädten erscheinen, Beryff und Nohturfft bekommen, und nichtüberschätzt / noch mit Zehrung und Schlaff=Geldt übernommenwerden.VonD 3