Druckschrift 
Gülich und Bergische Policey-Ordnung deß Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gülich, Cleve und Bergh, Graffen zu der Marck und Ravenßberg, Herrn zu Ravenstein, etc. ...
Entstehung
Seite
25
URN (Seite)
  
Einzelbild herunterladen
 

Policey=Ordnung.Müllers gelöbde.U solst geloben und schweren deiner Herschafft ge-trew / gewertig und gehorsamb zuseyn / das Mül-werck mit allen Zugehörungen / nach aller Nohturfftund bestes Verstandts / zu gemeines Nutz / Förde-rung / in Baw / Würthen und Wesen / vermögedeiner Pachtzettul / zubringen und erhalten / einem jeden das seinbesonder auffschütten / trewlich mahlen / bewahren / und wider ant-worten / niemands daß sein veränderen / verwechselen noch ver-mengen mit dem Mahlen kein Vortheil/ Hinderlist noch Falschgegen Armen und Reiche gebrauchen / auch nicht mehr nehmen / danvermöge des rechten Mülterfaß / wie solches von Alters herkom-men / und mit derselben ordentlicher Belohnung für dich und diedeine dich sättigen lassen/ deßgleichen zuthun bey deinem Gesindebestellen. Wan die Mühlenstein gehawen oder gebickelt / denSandt oder Bickel vorhin mit einem Wüsch wohl rein außkehren /che darauff wieder gemahlen werde / auch nicht mehr Mastschweinauflegen / dann so viel dir zu deiner Haußhaltung nothtürfftig /kein Diehe in der Mühl gehen lassen/ zudem kein Persohn für derandern umb eignes Nutz / Lieb / Freundtschafft / Feindtschafft nochHaß willen ansehen, fordern noch hindern, sondern gleich undrecht trewlich fordern / ohne alle Geferde.Müll Knechts gelöbde.U solt geloben und schweren/ das du wilt alles Getreidt/so in die Mühl bracht / trewlich bewahren / und auffsaller fleissigst arbeiten / dem Armen als dem Reichen,niemandt daß sein verwechselen noch entwenden / kei-nen für dem andern zu Geferdt fordern noch verhindern / dasMühlwerck nicht fälschen/ sondern obgesetzter Ordnung dich ge-meeß erzeigen / in allen Dingen daß Ambt eines getrewen Dienstbotten und Mühlknechts erfüllen/ und das umb keinerley Sachenwillen unterlassen / ohne GeferdeFleisch Ordnung.Er Burgermeister / zween von den Rahts freunden / unddie beyde Marckmeister / sollen in einer jeden Stadt dasFleisch besichtigen / und an keinem Orth einig Fleischgroß